Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ ist nicht zwingend eine Beleidigung

(Darstellung des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht: 1 BvR 1751/12 – 2. Juni 2013) Im Oktober vergangenen Jahres wurde an dieser Stelle auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 18.7.2012- 16 U 184/12 hingewiesen, in der das Gericht die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ als eine strafbare Beleidigung nach § 185 StGB eingestuft hatte. Nun brachte die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des von dem Urteil betroffenen Rechtsanwalts, Herrn Dr. Riemer aus Brühl, die Wende, denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als Winkeladvokatur durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Es hob die vorangehenden Urteile auf und verwies die Entscheidung...