Der Einsatz einer entwendeten Girokarte zum kontaktlosen Bezahlen ohne die Eingabe der PIN – zum Tatbestand des Computerbetruges (§ 263a StGB)

In seinem Beschluss vom 03. Dezember 2025 (5 StR 362/25) setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst mit dem Computerbetrug (§ 263a StGB) und dem Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) auseinander. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Kiel ging der Angeklagte mit der geraubten Girokarte in einen nahegelegenen Kiosk und kaufte an einem Automaten neun Schachteln Zigaretten im Wert von 100,00 €, die er jeweils gesondert mit der Girokarte kontaktlos ohne Eingabe der zugehörigen PIN bezahlte. Unter gleicher Verwendung der Girokarte kaufte er Waren im Wert von 10,90 € und beglich Schulden in Höhe von...