Nötigung im Straßenverkehr
Das Oberlandesgericht Hamm setzte sich am 26. Juni 2025 in seinem Beschluss (5 ORs 41/25) mit der Nötigung im Straßenverkehr auseinander. Der § 240 StGB lautet wie folgt: „(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Amtsgericht Schmallenberg befuhr der Angeklagte im März 2024 mit seinem Pkw mit erhöhter Geschwindigkeit eine Straße in Deutschland. Dort fiel sein Fahrzeug den Polizeibeamten V., U. und C. auf, die...

