Der Begriff des Angriffs bei der Notwehr nach § 32 StGB

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr gerechtfertigt ist, handelt nicht rechtswidrig und bleibt somit straflos. Nachdem an dieser Stelle schon einmal der Begriff der Gegenwärtigkeit eines Angriffs erläutert wurde, dreht sich der heutige Beitrag zur wöchentlichen Wiederholung von Definitionen um den Begriff des Angriffs. Geklärt werden soll, wann ein Angriff vorliegt gegen den man sich wehren darf. § 32 Abs. 2 StGB sagt dazu lediglich folgendes: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Definition: Ein Angriff ist die von einem Menschen ausgehende unmittelbar bevorstehende oder andauernde Verletzung rechtlich...