Tatort

Gestern Abend konnte man wieder mal Herrn Prahl als Tatortkommissar Thiel und Herrn Liefers als Rechtsmediziner Boerne bewundern. Eigentlich stellte sich nur eine relevante strafrechtliche Frage. Warum wurde der kleine Steffen, nachdem er eingeräumt hatte, einen Menschen vorsätzlich mit dem Auto überfahren zu haben, nicht wie üblich mit Handschellen ins Gefängnis gebracht. Vielmehr wurde er in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert.

Kurz zum Hintergrund: Der kleine Steffen war der Sohn eines Priesters. Er musste überall geheimhalten, wer sein Vater sei. Als er erfuhr, dass ein weiterer Geistlicher zum Bischof gehen wollte, um über die Vaterstellung des Priesters zu plaudern, überfuhr der kleine Steffen den Geistlichen.

Die Beantwortung der Frage, warum keine Untersuchungshaft angeordnet wurde, hängt zunächst vom Alter des kleinen Steffen ab. Wenn es meiner Aufmerksamkeit nicht entgangen ist, wurde das Alter im Film nicht erwähnt, ich kann mich aber täuschen.

War Steffen unter vierzehn Jahre, ist er absolut strafunmündig gem. § 19 StGB. Eine strafrechtliche Verurteilung scheidet vollständig aus. Ein Kind darf deshalb nicht in Untersuchungshaft genommen werden. Es bleiben nur die Maßnahmen des Familiengerichts gem. § 1631 b BGB und § 1666 BGB, Maßnahmen des Jugendamtes gem. § 42 SGB VIII und Maßnahmen gem. § 8 PschKG.

Wenn Steffen bereits vierzehn Jahre alt war (Jugendlicher), kommt gem. § 1 JGG das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Eine Bestrafung kann gem. § 3 JGG nur erfolgen, wenn der Jugendliche die notwendige Einsicht hatte und auch in der Lage war, nach dieser Einsicht zu handeln.
Sollte das Gericht davon ausgehen, dass beim kleinen Steffen zum Zeitpunkt der Tat die Einsichts- oder Handlungsfähigkeit nicht vorgelegen hat, kann z.B. über § 7 Abs. 1 JGG i.V.m. § 20 StGB der Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden. Aber auch bei Schuldfähigkeit ist die Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 72 JGG möglich. Die Untersuchungshaft darf insbesondere nur verhängt werden, wenn keine andere Maßnahme zur Verfügung steht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stellt eine andere Maßnahme dar.

Was zunächst sehr verlockend für einen Beschuldigten klingt, kann sich im Nachhinein als nachteilig herausstellen. Regelmäßig ist der Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht von Vornherein, wie regelmäßig bei einer Freiheitsstrafe, zeitlich beschränkt. Auf dieses Risiko muss ein Rechtsanwalt seinen Mandanten deutlich hinweisen.

Für weitere Hintergrundinformationen zum Tatort sei auf die Seite der ARD verwiesen.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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Eine Antwort

  1. 13. Oktober 2014

    […] Sonntag spielte der Tatort in Berlin. Allein deshalb hat es sich für mich gelohnt, zuzuschauen. Als relevantes […]

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