Shiny Flakes und die Folgeverfahren

Im November 2015 wurde Maximilian S, besser bekannt unter seinem „Firmennamen“ Shiny Flakes zu 7 Jahren Jugendstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. Auf der Internetseite Shiny Flakes hatte S über einen gewissen Zeitraum illegale Drogen verkauft. Bezahlt wurde per Bitcoins und die Lieferung erfolgte per Post.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden zahlreiche Besteller durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ausfindig gemacht und neue Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeleitet. Aufgrund von vermeintlicher Arbeitsüberlastung hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Folgeverfahren an die jeweilige Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des jeweiligen Beschuldigten abgeben.

 In den letzten Wochen meldeten sich deshalb bundesweit Polizeibeamte bei Betroffenen. Teilweise fanden Hausdurchsuchungen statt, insbesondere wenn der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Raume steht. Sollte von einer Hausdurchsuchung Abstand genommen worden sein, erhielten die Betroffenen Vorladungen zur Polizei.

 Aus Verteidigungsgesichtspunkten kann nur abgeraten werden, der Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Vielmehr sollte über einen Strafverteidiger zunächst Akteneinsicht genommen werden. Erst nach Aktenkenntnis kann beurteilt werden, ob ein Verstoß gegen das BtMG nachweisbar ist. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass in Bezug auf bei der Hausdurchsuchung sichergestellte Drogen ein Verwertungsverbot besteht, da der vorgeworfene Erwerb von Drogen und damit der vermeintlichen Verstoß gegen das BtMG mittlerweile über ein Jahr zurückliegt.  

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin

 

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Eine Antwort

  1. Serif sagt:

    Wenn ich eine ambulante Therapie mache muss die Staatsanwaltschaft die auf 35 anerkennen

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