Riesige Schweinerei im Tatort – skrupelloser Fleischproduzent besticht die Polizei

Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher*

„Der sanfte Tod“ heißt der Tatort vom 07. Dezember 2014. Hinter diesem zunächst einfach klingenden Titel versteckt sich die ganz große Moralkeule. Kommissarin Charlotte Lindholm (Maria Furtwängler) ermittelt in den Kreisen der Fleischwirtschaft – und gerät dabei selbst in Konflikt mit ihrem Gewissen.

Der persönliche Fahrer des Fleischindustriellen Jan-Peter Landmann (Heino Ferch) wird aus dem Hinterhalt erschossen.

Aber nicht bei der Ausübung seiner Tätigkeit, sondern auf dem Rücksitz des Autos. Landmann selbst hatte kurz zuvor das Steuer übernommen, sodass man schnell ein Attentat auf Landmann vermutet, das wegen der Personenverwechselung missglückte.

Genug potenzielle Feinde hat Landmann in der Region – Umweltschützer, abgehängte Kleinbauern, Neider. Kommissarin Lindholm ordnet Personenschutz an. Den Fleischproduzenten stört das sichtlich wenig, die Gegenwart der Kommissarin scheint ihm hingegen sichtlich willkommen. Daraus macht Landmann keinen Hehl und verschickt große Präsentkörbe mit Fleischwaren und Blumen an die ermittelnden Polizisten, ja sogar an Lindholms Familie.

Die Kommissarin will diese Geschenke nicht annehmen. Jedoch ist es nicht nur ihre offene Einstellung zur fleischlosen Ernährung, sondern auch ihr Pflichtbewusstsein als Polizistin. Als Ermittlerin in der Sache würde sie sich bei Annahme dieser Geschenke eines möglichen Tatverdächtigen unter Umständen wegen Vorteilsannahme gem. § 331 StGB strafbar machen.

Demnach ist es einem Amtsträger bei Strafe verboten, für die Dienstausübung einen Vorteil zu fordern, für sich oder einen Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen.

Ein Vorteil im Sinne dieser Vorschrift ist jede Leistung des Zuwendenden, welche den Amtsträger oder einen Dritten materiell oder immateriell in seiner wirtschaftlichen, rechtlichen oder auch nur persönlichen Lage objektiv besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat (Fischer, § 331, Rn. 11).

Dazu zählen auch die Wurstwaren.

Ähnlich wie bei der Bestechung muss die Annahme des Vorteils auf eine Unrechtsvereinbarung bezogen sein. Allerdings genügt die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme, dass die Annahme des Vorteils für die Dienstausübung erfolgt. Zwischen der Annahme und der Diensthandlung muss also eine Beziehung bestehen – es muss aber nicht nachgewiesen werden, dass der Vorteil für eine konkrete Diensthandlung gewährt wird (Hellmann Wirtschaftsstrafrecht, Rn. 779). Dazu zählen auch ein allgemeines „Dankeschön“, ein „Anfüttern“ oder wie hier eine „Klimapflege“.

Selbstverständlich sind die Untersuchungshandlungen der Polizeibeamtin (bzw. deren Unterlassen, § 336 StGB) eine Dienstausübung im Sinne der Vorschrift. Die Kommissarin hat also zu Recht auf die Annahme der Präsentkörbe verzichtet.

Andersherum hat sich Landmann wegen Vorteilsgewährung gem. § 333 StGB strafbar gemacht, indem er der Kommissarin die vielen Präsentkörbe zukommen ließ.

Die Vorteilsgewährung und -annahme werden jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine Strafbarkeit kann aber ausgeschlossen werden, wenn die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse den Vorteil genehmigt.

Eine höhere Freiheitsstrafe sieht das Gesetz für Fälle der Bestechlichkeit gem. § 332 StGB bzw. der Bestechung gem. § 334 StGB vor.

Diese sind einschlägig, wenn der Amtsträger einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder vornehmen wird und dadurch seine Dienstpflichten verletzt bzw. wenn ihm das angetragen wird. Hier fehlte es aber an einer Unrechtsvereinbarung über eine pflichtwidrige Diensthandlung.

Kommissarin Charlotte Lindholm lässt sich nicht beirren und führt die Ermittlungen fort, nun sogar verstärkt gegen Landmann. Sie befragt ausländische Leiharbeiter, die selbst wie arme Schweine eingepfercht leben müssen. Und sie stößt auf eine Anlage, in der das Fleisch durch Viren länger haltbar gemacht wird – und kommt letztlich fast selbst darin um.

Vorläufiges Ergebnis der Ermittlungen ist, dass Landmanns Sicherheitschef den Fahrer erschoss, weil dieser die Methoden und Zustände im Betrieb nicht mehr unterstützen wollte. Lindholms Vorgesetzter und der zuständige Oberstaatsanwalt scheinen die Akte dann möglichst schnell vom Tisch haben zu wollen, da die ganze Angelegenheit um Landmanns Fleischwirtschaft von einigem politischen Gewicht ist. Ob Lindholm weitere eigene Ermittlungen vornimmt, bleibt offen. Zumindest werden ihr die Präsentkörbe anscheinend nicht zum Verhängnis – Schwein gehabt.

*Tobias Kreher studiert Rechtswissenschaft in Berlin.

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3 Antworten

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