Rezension: Andreas Müller – Kiffen und Kriminalität

Die Legalisierung von Cannabis wird kommen. Davon ist Jugendrichter Andreas Müller überzeugt. Mit seinem Buch Kiffen und Kriminalität – Der Jugendrichter zieht Bilanz möchte er Politik und Gesellschaft von den Vorurteilen gegenüber Cannabis befreien und von den Vorteilen einer Legalisierung überzeugen – durch Aufklärung. Dabei muss man sich eines klarmachen: Dieses Buch ruft nicht zum Kiffen auf! Aber es verdeutlicht, wieso die Kriminalisierung von Cannabis ihr Ziel verfehlt hat und inwiefern eine Legalisierung sinnvoll wäre. Wer Richter Müllers Art des Diskurses mag, wird dieses Buch verschlingen.

Wie bereits in seinem ersten Buch Schluss mit der Sozialromantik! betrachtet Müller das von ihm behandelte Thema überwiegend aus einer sehr persönlichen Perspektive. Er beschreibt eindrücklich seine eigenen vielfältigen Erfahrungen, die er mit Cannabis gemacht hat – als junger Mann, als Bruder eines Drogenabhängigen, als Jugendrichter. Dies führt an mancher Stelle zu starken Formulierungen, welche die an ihrer Entstehung beteiligten Emotionen des Autors kaum verbergen können. So bezeichnet Müller beispielsweise die gegenwärtige Cannabispolitik als „hirn- und sinnlos“ oder formuliert zugespitzt bezüglich der am Wirkstoffgehalt zu ermittelnden „nicht geringen Menge“ von Cannabis, dies sei „der einzige Fall in der deutschen Gesetzgebung, in dem Pflanzen darüber entscheiden, welches Strafmaß die Richterschaft zugrunde zu legen hat“. Doch es sind gerade diese – von vielen harten Fakten getragenen – prägnanten Aussagen, die deutlich machen, dass es Richter Müller wirklich ernst meint und aus Überzeugung für die Cannabislegalisierung plädiert.

Bemerkenswert an diesem Buch ist, dass es in der festgefahrenen Cannabisdebatte erneut den Versuch unternimmt, mit alten Klischees aufzuräumen. Müller erklärt durch Auswertung verschiedener wissenschaftlicher Studien und anhand sorgfältig recherchierter Fakten, wieso Cannabis weder eine Einstiegsdroge noch mit wirklich harten Drogen wie Heroin vergleichbar ist und wieso eine Legalisierung nicht automatisch zu mehr Kriminalität führen würde. Auch geht er detailliert auf den medizinischen Wert der Cannabispflanze ein und zeigt am Beispiel konkret betroffener Patienten, welchen sinnvollen Nutzen ein kontrollierter Einsatz von Cannabis in der Schmerz- oder Krebstherapie hätte.
Da bereits in den ersten Kapiteln auf die Auseinandersetzung mit den gängigen Klischees verwiesen wird, habe ich mich beim Lesen allerdings gefragt, wieso das entsprechende Kapitel erst weit am Ende des Buches steht. Es hätte sicherlich nicht geschadet, die einschlägigen Argumente früher in die Gesamtdarstellung einzuführen.

Was Müller aber auszeichnet ist, dass er bei aller Überzeugungsarbeit nicht scheut, bestehende Probleme offen anzusprechen, sondern bewusst auch potenzielle Risiken von Cannabis in seine Betrachtung einbezieht – das macht die Darstellung glaubhaft. Auf der anderen Seite macht er jedoch auch deutlich, welche Folgen eine noch schärfere Kriminalisierung im Sinne einer „Null-Toleranz-Politik“ für die Zukunft hätte. Man bekommt schnell den Eindruck, Richter Müller denkt bereits jetzt einen Schritt weiter. Bestätigt wird dieser Eindruck durch eine Agenda mit konkreten Vorschlägen für eine Legalisierung, die der Autor in dem Buch präsentiert.

Daneben wird sehr deutlich, weshalb ein Vergleich zum gegenwärtigen Umgang mit den legalen Drogen Alkohol und Tabak unbedingt gezogen werden muss und was man daraus für einen gesteuerten Umgang mit Cannabis lernen kann. Insbesondere die Bedeutung eines effektiven Jugendschutzes wird von Müller nicht vernachlässigt.

Und für den juristisch interessierten Leser hält das Buch ebenfalls eine Reihe von Köstlichkeiten bereit. Ergänzend zu der Erläuterung einzelner Regelungen des BtMG – nebst Anhang der entsprechenden Normen – berichtet der Autor ausführlich über seinen Versuch, Karlsruhe mit einer Richtervorlage gem. Art. 100 GG für die Cannabisfrage zu sensibilisieren. Bei der Darstellung wird deutlich, dass Richter Müller nicht der erste (und wohl auch nicht der letzte) Jurist ist, der dieses Thema wenigstens höchstrichterlich entschieden sehen möchte, um auf diesem Weg den Gesetzgeber zu einer Reform zu veranlassen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass bereits Entscheidungen des BVerfG, des BVerwG und des VG Köln ergangen sind, in denen im Ergebnis der Ruf nach einer Legalisierung von Cannabis gesehen werden kann.

Richter Müller präsentiert Fakten, teilt gegen Legalisierungsgegner aus und kommt nicht umhin, hin und wieder zu polemisieren. Man muss diese ganz eigene Art der Darstellung nicht mögen, aber man sollte darüber hinaus ihre Inhalte nicht ignorieren.
Richter Müller hat nicht irgendein Buch geschrieben, dass sich kommentarlos in die Liste von Werken der Legalisierungsbefürworter einreiht. Er hat bewiesen, dass ihm der Einsatz für die Cannabislegalisierung eine Herzensangelegenheit ist. Seine umfassende Betrachtung der rechtlichen, gesellschaftlichen und politischen Situation des Umgangs mit Cannabis zeigt, dass ein Umdenken in der Bevölkerung nötig ist. Dafür bedarf es einer offenen und angstfreien Diskussion sowie einer weitreichenden und ehrlichen Aufklärung. Mit seinem Buch hat Richter Müller einen ganz wesentlichen Schritt in diese Richtung getan.

Tobias Kreher

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Andreas Müller
Kiffen und Kriminalität – Der Jugendrichter zieht Bilanz

Freiburg (i. Br.) 2015, 256 Seiten
19,99 €

 

 

Das rezensierte Buch wurde uns vom Herder Verlag zur Verfügung gestellt. Es kann hier bestellt werden.

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2 Antworten

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