NSU-Reihe: Das Institut der Nebenklage

Der vor dem Oberlandesgericht München stattfindende NSU-Prozess ist eines der größten Strafverfahren der deutschen Geschichte. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Zulassung zahlreicher Nebenkläger, die neben der Staatsanwaltschaft ein besonderes Interesse an der Strafverfolgung haben. Ungefähr 80 Hinterbliebene oder Geschädigte treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf und lassen sich von ca. 50 Anwälten vertreten. Eine durchaus noch nicht vorgekommene Dimension der Beteiligung von Opfern an einem Strafprozess. Doch was bedeutet es eigentlich, als Nebenkläger an einem solchen Prozess teilzunehmen? Wer ist überhaupt nebenklageberechtigt und welche Rechte stehen einem Nebenkläger zu?

Diese und Weitere Fragen sollen heute erläutert und damit ein grober Überblick über das Rechtsinstitut der Nebenklage gegeben werden.

Was ist die Nebenklage?
Die Nebenklage stellt trotz ihrer Bezeichnung als Klage kein selbstständiges Verfahren dar. Vielmehr dient sie der aktiven Beteiligung eines durch die Straftat Verletzten, der durch das Institut der Nebenklage mit eigenen Rechten ausgestattet wird und als eigenständiger Beteiligter im Verfahren auftreten kann. Dies soll dazu dienen, dem besonderen Interesse von Opfern an der Strafverfolgung in gewissem Maße Rechnung zu tragen. Das heißt, dass der Verletzte sich zwar der öffentlichen Klage der Staatsanwaltschaft anschließen kann, nicht aber dazu befugt ist, eine bestimmte Tat selbst vor Gericht zu bringen.

Wer gilt als nebenklageberechtigt?
Zunächst ist der unmittelbar durch die Tat Verletzte nebenklageberechtigt. Die Taten, die einen Verletzten zur Nebenklage berechtigen, sind in § 395 Abs. 1 StPO abschließend aufgezählt. Dazu gehören Sexualdelikte, versuchte Tötungsdelikte, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen die persönliche Freiheit wie beispielsweise die Nachstellung bzw. das Stalking und besonders schwere Fälle der Nötigung. Ferner können Verletzte von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechtsverletzungen als Nebenkläger auftreten.

Eine weitere Gruppe von Nebenklageberechtigten sind Angehörige von Getöteten. Dies betrifft Eltern, Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner.

Bei den Nebenklägern im NSU-Verfahren handelt es sich sowohl um Angehörige der Getöteten als auch um anderweitig durch die Bombenanschläge in Köln geschädigte Personen.

Wann kann man sich als Nebenkläger in einem Verfahren anschließen?
Die für die Nebenklage erforderliche schriftliche Anschlusserklärung kann schon im Ermittlungsverfahren abgegeben werden, wird allerdings erst mit der Erhebung der öffentlichen Klage wirksam, § 396 StPO. Ferner ist es auch möglich, die Anschlusserklärung erst nach dem Urteil abzugeben, um dann ein Rechtsmittel gegen das Urteil einreichen zu können.

Welche Rechte stehen dem Nebenkläger im Prozess zu?
Die Rechte des Nebenklägers sind in § 397 StPO geregelt. Danach kann der Nebenkläger während der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein, selbst dann, wenn er als Zeuge vernommen werden soll. Eine Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen besteht jedoch nicht, sodass es auch für den NSU-Prozess ohne rechtliche Bedeutung ist, ob die zahlreichen Nebenkläger, die teilweise im Ausland wohnen, in der Hauptverhandlung anwesend sind oder nicht.

Ein weiteres Recht des Nebenklägers ist es, sich des Beistandes eines Rechtsanwalts zu bedienen und sich von diesem vertreten zu lassen. Ferner hat der Nebenkläger einen Anspruch auf rechtliches Gehör, sowie den Erhalt von Mitteilungen über Termine und Entscheidungen.
In der Hauptverhandlung hat er die Befugnis zur Ablehnung eines Richters oder eines Sachverständigen und darf Fragen an die Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen stellen. Er darf Anordnungen des Vorsitzenden Richters und Fragen beanstanden, Beweisanträge stellen, Erklärungen abgeben, sowie einen Schlussvortrag halten.

Welche Möglichkeiten hat der Nebenkläger, wenn er gegen das Urteil vorgehen möchte?
Der Nebenkläger hat die Möglichkeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Diese kann er jedoch nicht auf den Rechtsfolgenausspruch stützen, sodass er kein Rechtsmittel einlegen kann, wenn er sich beispielsweise eine höhere Strafe für den Verurteilten wünscht. Umgekehrt kann er kein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einlegen, wenn er zum Beispiel meint, dass ein Freispruch geboten gewesen wäre. Ferner kann er das Rechtsmittel nicht mit dem Ziel einreichen, dass der Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluss der Nebenklage berechtigt.

Welche Möglichkeiten hat man als Nebenkläger bezüglich der Finanzierung eines Anwalts?
In den Fällen des § 397a Abs. 1 StPO wird dem Nebenkläger unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen ein Rechtsbeistand beigeordnet. Dies betrifft unter anderem Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, versuchten Tötungsdelikten und Hinterbliebene des Getöteten.
Ist der erste Absatz des § 397a StPO nicht einschlägig, so kann Prozesskostenhilfe nach Maßgabe der Zivilprozessordnung beantragt werden, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, ein Antrag gestellt worden ist und der Nebenkläger nicht in der Lage ist, seine Interessen ausreichend wahrzunehmen. Dies ist bei einer schwierigen Sach- und Rechtslage, sowie bei starker psychischer Betroffenheit der Fall.

 

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