Mitquizzen mit Halbwissen II – Kosmetik

Welcher Kosmetikartikel führte in den 90er Jahren zu jener berühmten Entscheidung, in der der Bundesgerichtshof in Strafsachen urteilte, dass ein offensichtlich ungefährlicher Gegenstand kein taugliches Tatmittel im Sinne des § 250 I Nr. 1b StGB (Raub mit sonstigen Werkzeugen und Mitteln) sein kann?

Auflösung übermorgen!

Konstantin Stern

Das könnte dich auch interessieren …

8 Antworten

  1. roman sagt:

    Ein Lippenpflegestift.

  2. Ivan sagt:

    Labello

  3. R4V3BROT sagt:

    Das war ein Labello!

    (Aktenzeichen 4 StR 147/96)

  4. lars sagt:

    Ein Labello, der im Rücken drückte.

  5. Andre sagt:

    Es war wohl ein Labello, das Urteil ist von 1997. Das habe ich aber nicht gewusst, sondern ergooglet.

  6. suparena sagt:

    Ein Labello, oder?

    …oder ohne Schleichwerbung: Lippenpflege(stift)

  7. Robson sagt:

    Lippenstift

  8. Debe sagt:

    Ich weiß zwar nicht von einem wirklichen Fall, mir kam aber spontan der Lippenstift, einer anderen Person an den Bauch gehalten, in den Sinn – kennt man in diversen Variationen aus dem Fernsehen. Oder auch etwas anders aus http://www.youtube.com/watch?v=9vW6sl2CNCo 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert