Mein kleines grünes Pflänzchen steht draußen vor dem Tor …

Am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg sind 700 Cannabispflanzen gefunden worden. Die Pflanzen wuchsen in aller Öffentlichkeit auf einem Grünstreifen und waren bereits bis zu 40 cm groß. Nun wurden sie von der Polizei eingetütet und sollen vernichtet werden.

Aus Cannabispflanzen werden die Drogen Haschisch und Marihuana gewonnen. Der Wirkstoff dieser Drogen ist Tetrahydrocannabinol (THC). Welchen Gehalt des Wirkstoffes THC die kleinen Pflanzen haben, muss noch ermittelt werden. Der Wirkstoffgehalt spielt unter anderem eine Rolle für die Frage, ob bereits eine „nicht geringe Menge“ des Betäubungsmittels vorliegt. Ist dies der Fall, ist die gesetzliche Strafdrohung regelmäßig höher. Für den Wirkstoff  THC liegt der Grenzwert zur nicht geringen Menge bei 7,5 Gramm.

Die Strafdrohungen für Drogendelikte sind relativ hoch. Der § 29 BtMG sieht für Anbau, Handeltreiben und ähnliche unerlaubte Handlungen mit Betäubungsmitteln eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Der bandenmäßige Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird als Verbrechen gem. § 30a BtMG sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Sollten der oder die Täter ermittelt werden, droht ihnen also nicht nur der Verlust der Pflanzen, sondern auch der vorübergehende Verlust ihrer Freiheit. Jedoch kann man in der Regel bei frühzeitigem Einschalten eines Verteidigers den Verlauf des Strafverfahrens beeinflussen.

Noch ein Hinweis an die Polizei: Es empfiehlt sich, die Cannabispflanzen zu zerschneiden, statt sie zu verbrennen. Das könnte nämlich Nebenwirkungen haben.

www.verteidiger-berlin.info

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