„Ich fahre schwarz“ – eindeutig und doch strafbar.

Es ist eine weit verbreitete Annahme, man würde sich nicht wegen Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) strafbar machen, wenn man nur deutlich genug darauf hinweist, kein Ticket zu haben. Manche hängen sich dafür ein Schild um, andere tragen eine Mütze, auf der geschrieben steht „Ich fahre schwarz“. Diese Idee hatte auch ein Mann, der mit einem ICE der Deutschen Bahn schwarzgefahren ist. Sein Plan ging jedoch nicht auf.

Das OLG Köln hat am 28. September 2015 (III-1 RVs 118/15) die Verurteilung wegen Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB bestätigt. Ausschlaggebend war unter anderem, dass die Mitarbeiter der Bahn den Schriftzug „Ich fahre schwarz“ nicht schon vor Fahrtantritt, sondern erstmalig im Zug wahrgenommen hatten, nämlich bei der üblichen Fahrscheinkontrolle. Vor Betreten des zur Abfahrt bereiten Zuges hatte der Mann nach Auffassung des OLG Köln nicht deutlich genug erklärt, den Fahrpreis nicht entrichten zu wollen, sodass sein Verhalten trotz der kreativen Mütze immer noch ein „Erschleichen“ im Sinne des § 265a StGB darstellt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass andere Fahrgäste den Schriftzug auf der Mütze vor Abfahrt gesehen haben. Denn einerseits ist es nicht deren Aufgabe, potenzielle Schwarzfahrer am Betreten des Zuges zu hindern bzw. zum Ticketkauf zu bewegen. Und andererseits bestand immer noch die Möglichkeit, einen Fahrschein im Zug zu kaufen. Insofern wirkte das Verhalten des Angeklagten zunächst auch noch den Beförderungsbedingungen entsprechend. Dass er dann im Zug kein Ticket kaufte und vom Kontrolleur ohne Fahrschein angetroffen wurde, stellt dann nach Ansicht des OLG Köln trotz der aussagekräftigen Mütze ein Erschleichen von Leistungen dar.

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2 Antworten

  1. Ob dies reicht, wird man erst hinterher wissen. Gerichte sind kreativ, wenn es um die Begründung einer Strafbarkeit geht.

  2. Georg sagt:

    Na wenn das die 2 Faktoren sein sollen, dann könnte man doch schauen, in welchem Fall sie nicht zutreffen:

    1) In vielen Verkehrsverbünden ist ein Fahrscheinkauf im Zug nicht möglich, man _muss_ schon beim Einstieg einen Fahrschein haben.

    2) Wenn es nicht reicht, dass nur die Fahrgäste das Schild sehen, dann könnte man vielleicht ein ganz großes Schild nehmen, das auch der Lokführer beim Einfahren sehen kann. Zusätzlich könnte man am Tag zuvor eine Email oder sonstige Nachricht an die Bahn senden und das Schwarzfahren so ankündigen.

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