„Gimmlitztal-Mord“ kommt vor den BGH

Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2016 mitgeteilt, dass der sogenannte „Gimmlitztal-Mord“-Fall im April 2016 vor dem 5. Strafsenat verhandelt wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden in seinem Urteil festgestellt, dass der Angeklagte, ein sächsischer LKA-Beamter, einen anderen Mann im ostsächsischen Gimmlitztal getötet und anschließend zerstückelt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts was es der Wunsch des Tatopfers, „geschlachtet und verspeist“ zu werden. Aus diesem Grund ging der „Gimmlitztal-Mord“ seinerzeit auch als „Kannibalen-Fall“ durch die Medien.

Der Angeklagte wurde vom LG Dresden wegen Mordes und Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dies überrascht, denn Mord gemäß § 211 StGB wird nach dem Gesetz ausnahmslos mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Dies ist nicht zuletzt ein Grund für die angestrebte Reform des Mordparagraphen. Dennoch hat die Rechtsprechung bereits in einigen Mordfällen von der Verhängung des „Lebenslang“ abgesehen. Der wohl berühmteste und gleichermaßen umstrittenste Fall ist der des „türkischen Onkels“, der von seinem Neffen ermordet wurde, weil der Onkel zuvor die Ehefrau des Neffen vergewaltigt hatte. In dieser Entscheidung von 1981 (BGHSt 30, 105) entwickelte der BGH die sogenannte „Rechtsfolgenlösung“ und entschied, dass die Strafe des Neffen trotz eines vorliegenden Mordes wegen der besonderen Umstände zu mildern sei.

Aus der Pressemitteilung des BGH geht leider nicht hervor, mit welcher näheren Begründung das LG Dresden im „Gimmlitztal-Mord“-Fall die Freiheitsstrafe von „nur“ achteinhalb Jahren verhängt hat. Es heißt lediglich, dass das Tatopfer mit der Tötung einverstanden war und die eigene Tötung sogar „aufgrund eines seit mehreren Jahren stabil bestehenden Wunsches auch unbedingt wollte.“

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil des LG Dresden Revision eingelegt. Der Angeklagte begehrt vor dem BGH einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Man darf gespannt sein, wie der BGH diesen Fall bewerten wird.

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Eine Antwort

  1. 8. April 2016

    […] sogenannte Gimmlitztal-Mord muss ein zweites Mal vor dem Landgericht Dresden verhandelt werden. Ein ehemaliger Beamter des […]

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