Ermittler unter Ökostrom – erst angeschossen, dann verprügelt

In der Nähe der Warnowwerft wird der Chef eines Ökostromkonzerns erschossen aufgefunden. Gleichzeitig an einem anderen Ort rast der Systemadministrator des Konzerns namens Max Schwarz (Christian Friedel) zunächst mit seinem Auto in einen Wald, bevor er verwirrt durch Rostock läuft und murmelt: „Ich hab ihn erschossen“. Die Kommissare Alexander Bukow (Charly Hübner) und Katrin König (Anneke Kim Sarnau) nehmen die Ermittlungen auf – wie immer pragmatisch und manchmal jenseits der Rechtmäßigkeit.

Im Krankenhaus findet man Schmauchspuren an der Hand von Schwarz, der kann sich aber an nichts erinnern. Die Ärztin ordnet die Einweisung des offensichtlich psychisch labilen Patienten an, wobei es sich so anhört, als erwähne sie dabei den § 304 StPO. Das kann aber nicht die Rechtsgrundlage für die Einweisung sein, da hier die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Gerichtsentscheidungen geregelt ist. Die einstweilige Unterbringung (Zwangseinweisung) richtet sich normalerweise nach § 126a StPO und ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Eine solche Maßnahme kann dann auch nur durch das Gericht angeordnet werden. Gegen einen solchen Unterbringungsbeschluss ist dann wiederum die Beschwerde gem. § 304 StPO denkbar.

Kommissar Bukow steigt daraufhin erstmal in das Haus der Familie Schwarz ein und schaut sich um. Das alles ohne Durchsuchungsbeschluss gem. §§ 102, 105 StPO. Als Frau Schwarz nach Hause kommt, überrascht sie Bukow im Eingangsbereich und hält der völlig verschreckten Frau seinen Dienstausweis unter die Nase. Zweifellos liegt hier ein Hausfriedensbruch vor.

Während der IT-Profi Schwarz sich noch zu erinnern versucht, bekunden das LKA und eine Staatssekretärin, die auch im Aufsichtsrat des Stromkonzerns sitzt, ihr Interesse an den Ermittlungen. Die ganze Angelegenheit um den erschossenen Konzernchef Achim Hiller scheint größer zu sein als bisher angenommen. Das merkt Kommissarin König spätestens als ihr früherer LKA-Vorgesetzter plötzlich auftaucht und andeutet, sie möge doch etwaige Ermittlungen gegen den Stromkonzern unterlassen. König war Hiller nämlich vor Jahren schon einmal auf der Spur, damals anscheinend wegen Steuerbetruges.

Schließlich finden Bukow und König eine Sporttasche mit zwei Millionen Euro, die Schwarz nach seinem Unfall einfach einem kleinen Mädchen geschenkt hatte, und erkennen, dass Schwarz seinen Chef erpresst haben musste. Als IT-Mann hatte er Zugriff auf hochsensible Daten, die den Konzern belasteten und die er drohte an die Presse weiterzugeben. Für sein Schweigen verlangte er sogar ganze sechs Millionen Euro. Um nun das Passwort herauszufinden, das nur Schwarz selbst kennt, wollen ihn die Kommissare mit zur Warnowwerft nehmen, wo er seinen Chef erschossen haben soll – angesichts der fortwährenden „Zwangseinweisung“ mit der üblichen Methode: König: „Ich will nochmal was probieren.“ – Bukow: „Heimlich?“ – König: nickt mit dem Kopf.

Aber selbst an dem Ort des Geschehens kann sich der mutmaßliche Täter Schwarz lediglich an eine Melodie erinnern, die ihm noch im Ohr klingt. Dann wird er erschossen von einem ehemaligen Volkspolizisten, der wiederum vom Vize-Chef des Stromkonzerns als Auftragskiller auf Schwarz angesetzt wurde. Bereits zweimal hatte dieser Herr Brock schon angesetzt, Schwarz heimtückisch zu erschießen, doch war ihm immer etwas dazwischen gekommen. Bei seiner anschließenden Flucht fährt Brock mit einem Geländewagen zunächst Bukow an, dann hält ihn Kommissarin König mit ein paar Schüssen auf. Brock röchelt etwas, gibt jedoch vor seinem Tod keine Informationen mehr preis. Damit hat sich die lang ersehnte Antwort nach den dunklen Kapiteln des Konzerns, die Brock als Mitwisser noch hätte geben können, in alle Winde verstreut. Untermalt wird dies durch den entsprechenden Song von Bob Dylan.

„Blowin‘ in the Wind“ ist dann aber zufällig auch das Passwort für Schwarz‘ Rechner, sodass Kommissarin König schließlich doch noch herausfindet, dass der Stromkonzern bei der Errichtung seiner Windkraftanlagen einen Planungsfehler hatte, dessen Beseitigung ihn nun in den finanziellen Ruin treiben würde. Deshalb versucht die Geschäftsführung sich noch wenige Wochen über Wasser zu halten, bis dann eine Landesbürgschaft greift und die Kosten auf den Steuerzahler umgewälzt werden. Wann hier eine strafbare Insolvenzverschleppung gem. § 15a InsO vorliegt, könnte bei Vorliegen weiterer Informationen geprüft werden.

Da ihnen dann der normale Dienstweg offenbar wieder einmal zu umständlich oder möglicherweise nicht aussichtsreich erscheint, konfrontieren König und Bukow – ausgerüstet mit versteckten Mikrofonen – die Chefetage des Stromkonzerns direkt mit diesen Ermittlungsergebnissen und regen ein Schweigegeld in Höhe von fünf Mio. Euro für jeden an. Der Vize-Chef und die anwesende Staatssekretärin sind demgegenüber offenbar nicht abgeneigt. Schließlich scheint es dann aber doch so, als wollten sich die Kommissare mit den aufgezeichneten Aussagen an die Presse wenden.

Zum Schluss sei noch angemerkt, dass bei den Ermittlungen im Rostocker Polizeiruf von verschiedenen Polizeibeamten auffällig oft damit gedroht wird, Falschaussagen oder andere fragliche Methoden für das eigene Ermittlungsziel einzusetzen. Der Dienststellenleiter spricht gegenüber dem Kollegen vom LKA sogar ausdrücklich von Nötigung im Amt. Dennoch scheint man über solche Missstände gern mal hinwegzusehen. Ebenso über das gelegentliche Fehlverhalten von Kommissar Bukow. Nachdem er seinen Kollegen Volker Thiesler (Josef Heynert) bei einem früheren Einsatz aus Rache für dessen Affäre zu seiner Ehefrau Vivian bereits angeschossen hatte, schlägt er ihn diesmal aus demselben Grund im Einsatz blutig. Da die Rostocker Truppe aber eben doch eine echte Familie ist, wird auch das nicht an die große Glocke gehängt. So verwundert es dann auch kaum, als der Dienstellenleiter zwischendurch fast freudestrahlend in den Raum wirft: „Die Schulter von Thiesler kriegen wir als Arbeitsunfall durch. Die Interne bleibt draußen.“

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