Kategorie: Strafverteidiger-Englisch

Ihr wollt es doch auch! Englisch für Strafrechtler IV

Nachdem wir uns in der vergangenen Woche durch die Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes gearbeitet haben (Residence Act), folgen heute noch 6 Normen aus vier bislang nicht berücksichtigten Gesetzen, dem Betäubungsmittelgesetz (German Narcotics Law), dem Luftsicherheitsgesetz (Aviation Security Act), dem AuslPflVG (Foreign Motor Vehicle Third-Party Ins. Act) und dem AsylVfG (Asylum Procedure Act). BtMG: § 29 Para. 1 No. 1 German Narcotics Law: Illegal importation of narcotics § 29 Para 1 No. 3 German Narcotics Law: Illegal possession of narcotics LuftSiG § 19 Para. 1 in conjunction with Sect. 11 Para 1 of the Aviation Security Act: Carrying prohibited objects § 19...

Ihr wollt es doch auch! Englisch für Strafrechtler III

Heute wird es knifflig: Wir kommen zu den Strafvorschriften aus dem Aufenthaltsgesetz. Dieses heißt, das hatten wir schon in der vergangenen Woche gelernt, Residence Act. § 95 Para. 1 No. 1 Residence Act: Sojourning in the federal territory without passport / substitute identification § 95 Para. 1 No. 2 Residence Act: Soujourning in the federal territory without title of residence / leave to remain § 95 Para. 1 No. 3 Residence Act: Non-permitted entry into the federal territory § 95 Para. 1 No. 4 Residence Act: Contravention of requirements/conditions § 95 Para. 1 No. 5 Residence Act: No, false or...

Ihr wollt es doch auch! Englisch für Strafrechtler II

Es ist wieder Lernzeit bei den Strafrechtsbloggern – Gelegenheit, den eigenen (Fach-)Wortschatz auf Vordermann zu bringen und im nächsten Mandantengespräch mit ausländischer Beteiligung oder beim Erasmus-Tandem zu glänzen. Nachdem wir in der letzten Woche die ersten StGB-Normen gelernt haben, folgte heute Teil 2. Und wer nicht mehr weiß, was Beleidigung auf Englisch heißt, schaut sich das einfach nochmal an. § 265a German Penal Code: Fraudulant acquisition of payments § 267 German Penal Code: Forgery of documents § 281 German Penal Code: Misuse of identiy papers § 303 German Penal Code: Damage to property § 304 German Penal Code: Malicious damage...

Ihr wollt es doch auch! Englisch für Strafrechtler

Es ist wieder Lernzeit bei den Strafrechtsbloggern – Gelegenheit, den eigenen (Fach-)Wortschatz auf Vordermann zu bringen und im nächsten Mandantengespräch mit ausländischer Beteiligung oder beim Erasmus-Tandem zu glänzen. Wir beginnen mit ein paar Vorschriften des StGB, gehen über zu den §§ 95 ff. AufenthG (in allen Varianten), streifen ein paar BtMG- und LuftSiG-Normen und stellen dann im letzten Teil Übersetzungen für wiederkehrende OWi-Taten vor. Zum Lernen schlage ich – wie stets – Flashcards deluxe vor. Auf geht’s. StGB: German Penal Code § 113 German Penal Code: Resistance against executing officer § 123 German Penal Code: Breach of domestic peace Burglary/Trespass...

Heimtücke bei genereller Furcht?

Mit Entscheidung vom 10. Februar 2010 hatte der BGH in dem Verfahren 2 Str 503/09 eine ausbildungsrelevante Entscheidung gefällt. Es ging um die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Heimtücke gem. § 211 StGB. Ein Mord aus Heimtücke liegt ein wenig verkürzt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. In der vorliegenden Entscheidung hatte sich das Tatopfer bereits Tage vor der Tat durch den Täter bedroht gefühlt und fürchtete um sein Leben. Durch das Landgericht wurde der Täter deshalb nur wegen Totschlages verurteilt, weil das Opfer keine Arglosigkeit besessen haben kann. Der BGH ist der...

Linktipps zum Strafverteidiger-Englisch

Statt seitenlanger Ausführungen heute nur zwei Linktipps zu Übersetzungen der beiden wichtigsten Gesetze. Die Website www.gesetze-im-internet.de hat neben den meisten Bundesgesetzen in deutscher Sprache auch acht ins Englische übersetzte Gesetzeswerke. Die strafrechtlich relevanten sind: StGB – German Criminal Code StPO – German Code of Criminal Procedure GVG – Courts Constitution Act JGG – Youth Courts Law AO – Fiscal Code of Germany

Strafverteidiger-Englisch: Unterlassunsdelikte – Criminal offences by omission

Beim letzten Mal haben wir gesehen, dass die meisten Straftaten durch aktives Tun (by action) verwirklicht werden. Man spricht in diesen Fällen von Begehungsdelikten (criminal offences by action) Es gibt aber auch eine ganze Reihe Straftaten, die sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen (by omission) und schließlich sogar einige Straftatbestände, die allein durch Unterlassen verwirklicht werden. Die erste Gruppe sind in der Unterlassungsvariante sog. unechte Unterlassungsdelikte (non-genuine criminal offences by omission). Die zweite Gruppe ist die der echten Unterlassungsdelikte (genuine criminal offences by omission). Beginnen wir heute mit den unechten Unterlassungsdelikten und den wichtigsten englischen Entsprechungen. Da es...