Meyer-Goßner in 62. Auflage erschienen
Die 62. Auflage bringt das Werk auf den Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur vom 01. März 2019. Bearbeitet wird der Kommentar weit überwiegend von Dr. Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof und Professor an der Uni Würzburg. Marcus Köhler, Richter am 5. Senat des Bundgerichtshofs verantwortet allein die Vorschriften über die elektronische Aktenführung (§§ 32-32f, 41, 496-499 StPO), die Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft (§§ 94-111q StPO) und natürlich das neue Recht der Vermögensabschöpfung (§§ 421-439, 459g-459o StPO), deren Einführung er im Justizministerium federführend betreut hatte. An der Grundkonzeption hat sich mit der 62. Auflage freilich nichts geändert. Auf den Wortlaut...