Aufschub Entscheidung über Todesstrafe

Der russische Verfassungsgerichtshof hat eine für heute erwartete Entscheidung, ob die Todesstrafe in Russland wieder verhängt werden soll, verschoben. Die Entscheidung soll aber noch in diesem Jahr ergehen.

Unter dem Präsidenten Boris Jelzin wurden im Jahre 1999 Todesstrafen in Haftstrafen umgewandelt. Dem lag insbesondere zugrunde, dass Russland 1996 dem Europarat – welcher keine Institution der europäischen Union ist – beigetreten ist. Der Europarat verlangt von seinen Mitgliedern die Abschaffung der Todesstrafe.

Dem zum Trotz gibt es in Russland starke Strömungen, die eine Wiedereinführung der Todesstrafe fordern.

Eine anschauliche Darstellung der Problematik ist unter dem Link dargestellt.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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