Willst Du meine Frau werden? Und Du auch?

Tobias Kreher

Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher, Student in Berlin:

Einem Bericht der WELT zufolge hat die österreichische Polizei einen Mann festgenommen, der im Verdacht steht, sich wegen Polygamie strafbar gemacht zu haben.

 

Polygamie, also eine Mehrfachehe, ist ein in der Praxis selten vorkommender Straftatbestand. Geregelt ist er in § 172 StGB. Dort heißt es:

Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Durch § 172 StGB wird die staatliche Eheordnung geschützt, in Deutschland also die Einehe, vgl. Art. 6 Abs. 1 GG, § 1306 BGB.

Der nun in Österreich festgenommene Mann aus Afrika soll mit vier Frauen gleichzeitig verheiratet sein und zu zwölf weiteren Frauen Beziehungen haben. Da der Mann von den Frauen auch Geld bekommen und sich diverse Arztdienstleistungen erschlichen haben soll, kommen hier zusätzlich Fälle von Betrug in Betracht, möglicherweise auch Fälle von Untreue gem. § 266 StGB.

Zur Strafanzeige kam es, als eine der Ehefrauen über Facebook eine neue Freundin zu ihren Kontakten hinzufügte und anschließend ihren eigenen Ehemann auf einem Foto der neuen Bekanntschaft entdeckte.

www.rechtsanwalt-betrug.de

Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. ‚Untreue‘ halte ich hier auch jenseits des strafrechtlichen Aspekts für einschlägig 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert