Wenig begeistert vom Geisterbahnhof

Auch der Stuttgarter Tatort vom 21. Juni 2015 hat das Strafrecht mit der Politik in Verbindung gebracht. Diesmal ging es um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 – einem weiteren Millionengrab neben dem BER. Und wen hätte es gewundert, auch in diesem Tatort wurden politische Funktionäre aufgrund der verschiedenen Interessen bedroht oder sogar umgebracht.

Die Leiche eines indischen Investors wird in einem Koffer gefunden. Den Kommissaren Thorsten Lannert (Richy Müller) und Sebastian Bootz (Felix Klare) wird bald klar, dass an dieser Sache mehr hängt, als nur ein Mord, der bei einem solchen Umgang mit einer Leiche regelmäßig vorliegt. Und tatsächlich – auch der ehemalige Staatssekretär Dillinger, der mit dem Bauprojekt zu tun hat, wird von politischen Aktivisten mit einem Farbbeutel angegriffen. Ein solcher Anschlag kann eine gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB darstellen, wenn es in erster Linie um die Verletzung von Dillinger ging oder aber auch eine (versuchte) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, Abs. 3, 22, 23 Abs. 1 StGB, wenn man ihm damit klar machen wollte, dass er sich aus den Machenschaften um Stuttgart 21 zurückziehen sollte.

Ohnehin wird Dillinger nur kurze Zeit später der in einem Wald erschossen, nachdem er im Stuttgart 21-Untersuchungsausschuss ausgesagt hatte. Einem seiner herbeieilenden Leibwächter gelingt es noch, auf den Attentäter zu schießen. Dieser kann dann aber doch mit seinem Schulterschuss entkommen und begibt sich in Behandlung eines tschechischen Arztes, dem Vater einer Komplizin. Nach der Notoperation hört eben jener Attentäter namens Franc Lefevre – ein Belgier, wie sich herausstellt – dort im Radio, dass nach ihm gefahndet wird – vielleicht sogar  mit einem europäischen Haftbefehl. Weil er glaubt, der Arzt habe ihn verraten, greift er nach seiner Pistole und schießt auf ihn, jedoch sind keine Patronen mehr in der Waffe. Hier liegt also zunächst eine Versuchsstrafbarkeit vor. Aber fehlgeschlagen ist der Versuch nicht, da Lefevre noch eine kleine Pistole im Auto versteckt hat, die er nun holt und erneut auf den Arzt zielt. Dieser hat zwischenzeitlich aber seine Schrotflinte herbeigeschafft, mit der er sich gegen den Angreifer zur Wehr setzt – in Notwehr ’selbstverständlich‘.

Die weiteren Ermittlungen bringen dann noch eine Vielzahl von Machenschaften ans Tageslicht. Korruption (§§ 331 ff. StGB), Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) prägten wohl den gesamten Bauprozess. Mit Sicherheit haben die Kommissare nur die Spitze des Eisberges angekratzt.

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Eine Antwort

  1. Stevie Ray sagt:

    Welche Relevanz hat die Information, dass es sich bei der Leiche um die eines „inländischen“ Investors war ?

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