Wann ist eine Sache fremd?

Zugeben, das Merkmal der Fremdheit ist nicht das schwierigste Tatbestandsmerkmal der Zueignungsdelikte. Aber was soll’s! Auch einfache Dinge müssen im Strafrecht gelernt und beherrscht werden. Schließlich soll der Prüfer durchweg merken, dass unsere Definitionsreihe eifrig verfolgt wird.

Hier noch einmal zur Erinnerung als Beispiel der Wortlaut des § 242 StGB:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Definition: Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos oder eigentumsunfähig ist.

Die Fremdheit ist ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu bestimmen und richtet sich nach den zivilrechtlichen Regelungen des Eigentumserwerbs. Herrenlos und damit nicht fremd sind Sachen, an denen nie Eigentum bestanden hat, wie etwa an wilden Tieren. Hat der Eigentümer eine Sache hingegen verloren oder vergessen, so wird diese nicht herrenlos, da lediglich der Gewahrsam, nicht aber das Eigentum an der Sache verloren geht. Nicht fremd sind aufgegebene Sachen, wie beispielsweise Hausmüll.

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Eine Antwort

  1. Andreas sagt:

    Hallo. Frage. Wenn ich jemanden eine Sache wegnehme, auf die ich einen einredefrein Anspruch habe, ist diese Sache für mich fremd? Wenn ja, wonach richtet es sich. Danke für die Antwort

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