Verzweifelter Rechtsanwalt
In einem Verfahren aus dem schönen Brandenburg meldete sich ein Mandant und wünschte, dass ich ihn vertrete. Er habe zwar bereits einen Pflichtverteidiger, doch dieser sei mit dem Wechsel einverstanden. Dementsprechend beantragte ich und der Pflichtverteidiger eine Entpflichtung des Pflichtverteidigers.
Dieser Antrag wurde durch Gericht abgelehnt. Hierauf wandte sich der Verteidiger abermals an das Gericht. In diesem Schreiben heißt es auszugsweise:
…
Ungeachtet dessen weise ich darauf hin, dass auch mein Nervenkostüm seine Grenzen hat und ich befürchte, dass mir irgendwann der „Kragen platzen“ könnte, wenn ich dem Ansinnnen des Angeklagten, die das Gericht als Beschimpfungen und Beleidigungen in dem angegriffenen Beschluss bezeichnet, ausgesetzt bin. Die Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es, dass die auf Seiten der Verteidigung erstrebte Umbeiordnung erfolgt, bevor ich meinerseits unwirsch handeln könnte und ich infolge der Erregung über Verhaltensweisen des Angeklagten Pflichtverletzungen begehe. Es wäre besonders bedauerlich, wenn derartiges mitten in der Gerichtsverhandlung passierte und das Verfahren dann ausgesetzt werden müsste.
…
Die Frage lautet, hatte der Rechtsanwalt Erfolg?
Antwort: Ja
Er wurde entpflichtet.
Ich kann die Kollegen beruhigen, mein Mandant und ich arbeiten sehr vertrauensvoll miteinander!
Göttlich! Ich habe mich fast bepieselt vor lachen…
Nichts desto trotz wünsche ich starke Nerven.
Na dann viel Spass mit dem neuen Mandanten und ein starkes Nervenkostüm…
Aber ob er so schnell wieder zum Pflichtverteidiger bestellt wird?
Die Gegenfrage lautet: Sollten *Sie* sich darüber freuen?