Urteile im Berliner Bankenverfahren aufgehoben

Laut Bericht der Berliner Zeitung wurden die Urteile gegen ehemalige Vorstände der Berliner Immobilien Bank Berlin Hyp durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Die Karlsruher Richter sahen keinen hinreichenden Nachweis, dass der Bank durch das Verhalten der ehemaligen Vorstände wie z.b. dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Klaus Landowsky, ein Nachteil entstanden sei.

Den Vorständen wurde Untreue gem. § 266 StGB vorgeworfen.

§ 266 StGB unterscheidet zwischen dem Missbrauchstatbestand und dem Treubruchtatbestand.

In beiden Alternativen muss dem Inhaber des betreuten Vermögens ein Nachteil i.S. eines Vermögensschadens zugefügt worden sein.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden.

Deshalb muss nun eine andere Strafkammer erneut in der Sache entscheiden.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

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Eine Antwort

  1. 12. Dezember 2014

    […] in unserer wöchentlichen Wiederholung ein Klassiker den nächsten. Heute mit dabei ist die Untreue, die wegen ihrer Relevanz im Examen auf jeden Fall beherrscht werden sollte. Da sie sich […]

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