Torben P. muss ins Gefängnis

Das Landgericht Berlin hat laut Bericht des Focus am 19.09.11 Torben P. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Torben P. hatte am Karsamstag auf einem Berliner U-Bahnhof einen Geschädigten auf den Kopf getreten. Der Fall wurde öffentlich z. T. nicht mehr sachlich diskutiert, weil Torben P. in Anwendung der strafprozessualen Vorschriften vom Ermittlungsrichter haftverschont worden ist.

Das Berliner Landgericht ist in seinem Urteil von einem versuchten Totschlag ausgegangen. Nach Auffassung des Landgerichts hätte der Geschädigte an den Tritten und der daraus resultierenden Ohnmacht sterben können.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe beantragt.

Eine Freiheits- oder Jugendstrafe bis zu 2 Jahren kann gem. § 56 Abs. 2 StGB oder § 21 Abs. 2 JGG zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei einer Strafe von mehr als 2 Jahren scheidet eine Bewährung aus.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

www.rechtsanwalt-haftbefehl.de/

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Eine Antwort

  1. Holger sagt:

    Bin gerade eben zufaellig auf den Blog gekommen. Gefaellt mir bis jetzt gut.

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