Verschlagwortet: Zueignung

Der Begriff der Zueignung bei der Unterschlagung

Nachdem wir uns in den letzten Wochen häufig mit verschiedenen Merkmalen des Einbruchsdiebstahls beschäftigt haben, wollen wir uns heute einem anderen Klassiker der Zueignungsdelikte widmen. Die Rede ist von der Unterschlagung bzw. dem Merkmal der Zueignung. Obwohl dieser Begriff auch beim Diebstahl vorkommt, muss er im Kontext der Unterschlagung anders definiert werden. Zur Erinnerung hier nochmal der Wortlaut des § 246 Abs. 1 StGB: Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Definition: Eine...

Der Begriff der Zueignung im Rahmen des Diebstahls

Absolute Klassiker der strafrechtlichen Definitionen finden sich im Tatbestand des Diebstahls. Sie sind aus der Praxis nicht wegzudenken und im Studium immer wieder Gegenstand von Klausuren. Damit die Begriffe und Definitionen sitzen, wollen wir heute das Merkmal der Zueignung wiederholen. § 242 Abs. 1 StGB lautet: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer...