Verschlagwortet: Zeuge

Nur der Zeugenbeweis reicht nicht aus

Im Strafverfahren können verschiedenste Beweismittel eingesetzt werden. Sie können in Personen- und Sachbeweise unterteilt werden. Zu den Personenbeweisen zählen Zeugenaussagen und das Geständnis des Täters. Sachbeweise sind dagegen Spuren, Gutachten und Tatmittel. Eines der gebräuchlichsten Beweise ist der Zeugenbeweis, der aber durch Falschaussagen und allgemein durch eine fragliche Glaubwürdigkeit nicht selten zu Problemen führt. Mit der Wiedererkennung des Angeklagten durch einen Zeugen hat sich der Bundesgerichtshof (6 StR 516/22) in seinem Beschluss vom 8. Februar 2023 beschäftigt. Der Angeklagte im vorliegenden Fall wurde wegen räuberischer Erpressung, Diebstahls sowie Körperverletzung unter Einbeziehung anderweitig erkannter Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren...

Gegenstand einer uneidlichen Falschaussage im Strafverfahren

Die falsche uneidliche Aussage gem. § 153 Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den Aussagedelikten, die immer wieder gerne in strafrechtlichen Klausuren eingebaut werden. Es ist daher unerlässlich, sich damit vertraut zu machen. Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Es ist dabei nicht immer ganz unproblematisch, wie weit sich der tatsächliche Gegenstand der Aussagepflicht eines Zeugen innerhalb einer solchen Vernehmung erstreckt, d.h. welche Tatsachen von dem Zeugen mitgeteilt werden müssen. Mit genau dieser Frage...

Gesetzesänderung: Erscheinungspflicht für Zeugen bei der Polizei

In diesem Jahr wurde die Strafprozessordnung (StPO) an zahlreichen Stellen verändert. Von den Änderungen betroffen sind auch diejenigen, die als Zeugen in einem Strafverfahren beteiligt sind. Denn seit August 2017 sind Zeugen verpflichtet, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Bisher waren Zeugen lediglich verpflichtet, eine Ladung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zur Vernehmung zu befolgen. Eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung konnten Zeugen hingegen ohne Folgen ignorieren. Das führte in wenigen Einzelfällen dazu, dass bei der Polizei nicht erschienene Zeugen von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vernommen werden mussten, wenn es bereits im Ermittlungsverfahren auf ihre Aussage ankam. Mit der...

Neues vom BGH: Die Vernehmung eines Zeugen durch den Richter außerhalb des Sitzungssaales ist auch dann nicht zulässig, wenn sie audiovisuell übertragen wird

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 84/16 eine spektakuläre Entscheidung getroffen, an der sich künftige audiovisuelle Vernehmungen messen lassen müssen. Denn der BGH erklärte eine Vernehmung für unzulässig, in der die Zeugin von dem Richter in einem separaten Raum vernommen und dies audiovisuell in den Sitzungssaal übertragen worden ist. Die Folge: Ein Urteil des Landgerichts Lüneburg, durch das der Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und sogar die besondere Schwere der Schuld bejaht wurde, musste aufgehoben werden. Was passiert ist: Dem Angeklagten, einem Kurden jesidischen Glaubens, wurde...

Wenn Polizisten lügen

Jeder Strafverteidiger kennt das Problem von Polizeizeugen. Diese schildern gelegentlich einen Sachverhalt, der offenkundig im Widerspruch mit den glaubhaften Einlassungen des Mandanten steht. Als Verteidiger weiß man, dass es in dieser Situation schwierig wird, das Gericht von der Einlassung des Mandanten zu überzeugen. Ein Verteidigerkollege hatte gestern Glück. In der Verhandlung beschrieb der Polizeibeamte detailreich, wie er den Mandanten des Verteidigerkollegen nach einem angeblichen Handel mit Betäubungsmitteln verfolgte. Nach der Aussage handelte es sich um den perfekten Zeugen, denn – und dies bekommt man immer wieder zu hören – der Polizeibeamte habe ja kein Interesse am Ausgang des Verfahrens. Was...

Was bedeutet schon Belehrung?

Als Halter eines KFZ bekommt man bei einem Verkehrsowiverfahren im Landkreis Nordwestmecklenburg nachfolgende Belehung bei einer Fahreranfrage: Die Angaben eines Zeugen müssen grundsätzlich der Wahrheit entsprechen (§ 57 StPO i.Vm. § 46 OWig). Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur in den Fällen der § 52, 53, 53a, 55 Strafprozessordnung (StPO). Zum Glück muss man in Mecklenburg nur grundsätzlich als Zeuge die Wahrheit sagen, weil die Belehrung über Zeugnisverweigerungsrechte und Auskunftsverweigerungsrechte versteht nur der Jurist. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin www.strafverteidiger-diebstahl.de/