Verschlagwortet: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Auch dem sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt muss ein Strafbefehl formlos an den Kanzleisitz übermittelt werden

Gastbeitrag von Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Strafverteidigerin aus Berlin Ein Strafbefehl kann weitreichende Konsequenzen haben. Denn wird kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das bedeutet auch, dass alle rechtlichen Folgen einer Verurteilung eintreten, inklusive einer Eintragung im Bundeszentralregister und gegebenenfalls im Führungszeugnis. Wer das nicht möchte, muss schnell handeln oder genauer gesagt: innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Die Frist beginnt ab der Zustellung des Strafbefehls. Wird die Frist unverschuldet versäumt, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Hat man einen Verteidiger engagiert, bekommt dieser den Strafbefehl zugestellt,...

So entstehen Protokolle

In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin war ich in dieser Woche gerade dabei, unmittelbar vor der Hauptverhandlung eine Übereinkunft bezüglich der zu verhängenden Strafe mit dem Gericht zu erzielen. Plötzlich wandte sich die Richterin an ihre Protokollführerin und meinte, dass die Protokollführerin in der jüngsten Vergangenheit wiederholt nach einem offiziellen Deal den Stempel der qualifizieren Belehrung gesetzt habe, ohne dass die Richterin diesbezüglich belehrt habe. Hierauf antwortete die Protokollführerin: Ich dachte, es sei nicht wichtig. Zunächst war ich kurz geschockt. Mein Vertrauen in die Rechtsordnung wurde aber wiederhergestellt, weil die Richterin meinte, dass es wohl sehr wichtig...