Verschlagwortet: Wahllichtbildvorlage

Nur der Zeugenbeweis reicht nicht aus

Im Strafverfahren können verschiedenste Beweismittel eingesetzt werden. Sie können in Personen- und Sachbeweise unterteilt werden. Zu den Personenbeweisen zählen Zeugenaussagen und das Geständnis des Täters. Sachbeweise sind dagegen Spuren, Gutachten und Tatmittel. Eines der gebräuchlichsten Beweise ist der Zeugenbeweis, der aber durch Falschaussagen und allgemein durch eine fragliche Glaubwürdigkeit nicht selten zu Problemen führt. Mit der Wiedererkennung des Angeklagten durch einen Zeugen hat sich der Bundesgerichtshof (6 StR 516/22) in seinem Beschluss vom 8. Februar 2023 beschäftigt. Der Angeklagte im vorliegenden Fall wurde wegen räuberischer Erpressung, Diebstahls sowie Körperverletzung unter Einbeziehung anderweitig erkannter Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren...

Fahrerflucht ohne Folgen wegen fehlerhafter Wahllichtbildvorlage

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Hierdurch soll sie eine Unfallflucht oder Fahrerflucht begangen haben. Unsere Mandantin ist die Halterin des Unfallfahrzeuges und ist deshalb in den Fokus der Polizei geraten. Da unsere Mandantin sich nicht gegenüber der Polizei geäußert hat, wurde den Tatzeugen eine sogenannte Wahllichtbildvorlage vorgelegt. Auf dieser erkannten zwei Zeugen unsere Mandantin als Beschuldigte der Unfallflucht. Deshalb wurde im Abschlussvermerk der Polizei angegeben, dass unsere Mandantin die Fahrerflucht begangen habe. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich bestritt unsere Mandantin, eine Fahrerflucht begangen zu haben. Als Verteidiger denkt man aber in einer solchen...