Verschlagwortet: Verletzung

Ein Turnschuh ist nicht ohne Weiteres ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB

Nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) wird wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht. Seitdem die Rechtsprechung klargestellt hat, dass auch ein Schuh ein gefährliches Werkzeug sein kann, neigen manche Gerichte dazu, jeden wuchtigen Tritt als eine gefährliche Körperverletzung einzustufen. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 26.10.2016 – 2 StR 253/16 ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zu überprüfen, in dem der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde. Der Angeklagte hatte einer anderen Person nach...

Fahrerflucht und die Versicherungsinformanten der Polizei

Zunächst vorab, man sollte keine Fahrerflucht begehen! Doch gibt es Situationen, wo alles so schnell geht und man eigentlich erst kurze Zeit später feststellt, dass man eine Straftat, und zwar eine Unfallflucht gem. § 142 StGB, begangen hat. Auch bei diesem weit verbreiteten Delikt gelten im Rahmen der Strafverteidigung die allgemeinen Regeln. Und hierzu zählt, dass man gegenüber der Polizei keine Angaben machen sollte! Wenn gegenüber der Polizei nicht eingeräumt wird, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hat, wendet sich die Polizei regelmäßig an die zuständige Haftpflichtversicherung. Diese hat kein Auskunftsverweigerungsrecht. Deshalb wird sie alle unfallrelevanten Angaben an die Polizei...

Fahrerflucht – Muss man auch im Falle einer Verletzung auf die Polizei warten?

Nein, nicht in jedem Fall. So entschied es der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27. August 2014 – 4 StR 259/14 –. Es komme jedoch darauf an, ob der Fahrer den Unfallort gerade auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Eine Rolle spiele zudem die Schwere der Verletzung. So dürfe sich der Fahrer unter Umständen umgehend im Krankenhaus versorgen lassen, ohne sich gleich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen. Bis auf wenige Ausnahmen gilt jedoch weiterhin grundsätzlich, dass jeder, dessen Verhalten zu einem Unfall beigetragen haben kann, die Pflicht hat, nach einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden an der Unfallstelle zu warten, bis er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten...