Posts Tagged ‘ Verbot

Strafverteidiger-Englisch: Unterlassunsdelikte – Criminal offences by omission

Beim letzten Mal haben wir gesehen, dass die meisten Straftaten durch aktives Tun (by action) verwirklicht werden. Man spricht in diesen Fällen von Begehungsdelikten (criminal offences by action)

Es gibt aber auch eine ganze Reihe Straftaten, die sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen (by omission) und schließlich sogar einige Straftatbestände, die allein durch Unterlassen verwirklicht werden. Die erste Gruppe sind in der Unterlassungsvariante sog. unechte Unterlassungsdelikte (non-genuine criminal offences by omission). Die zweite Gruppe ist die der echten Unterlassungsdelikte (genuine criminal offences by omission).

Beginnen wir heute mit den unechten Unterlassungsdelikten und den wichtigsten englischen Entsprechungen.

Da es sich hier um die gleichen Tatbestände wie bei den Begehungsdelikten handelt und sich zunächst lediglich die Verwirklichungshandlung (aktives Tun vs. Unterlassen) unterscheidet, verstößt auch bei den unechten Unterlassungsdelikten der Täter gegen ein Verbot (prohibition).

Nehmen wir das Beispiel vom letzten Mal auf. Gegen das Verbot „Du sollst nicht töten“ (You must not kill) kann man verstoßen, indem man einen anderen Menschen ersticht (Begehungsdelikt). Lässt man ihn aber verdursten oder ertrinken – ohne zu helfen, d.h., indem man gerade nichts tut – dann verstößt man gegen das Verbot durch Unterlassen.

Voraussetzung für die unechten Unterlassungsdelikte ist jedoch gem. § 13 StGB, dass

der Täter dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt

Auf Englisch klingt das so:

if he is responsible under law to ensure that the result does not occur

Die Frage ist also, ob man (als Täter) Garant (guarantor) im Sinne des (in the sense of) § 13 StGB ist.

Ist das nicht der Fall, scheidet man gemäß § 13 StGB als Täter aus (cannot be considered a perpetrator according to § 13 StGB).

neue Wörter:

echte Unterlassungsdelikte – genuine criminal offences by omission
der Erfolg tritt nicht ein – the result does not occur
Garant – guarantor
im Sinne des (§) – in the sense of (§)
gemäß § – according to §
er scheidet als Täter aus – he cannot be considered a perpetrator

Strafverteidiger-Englisch: Begehungsdelikte – criminal offences by action

Das StGB unterscheidet Begehungs- und Unterlassungsdelikte. Die allermeisten Straftaten sind Begehungdelikte (criminal offences by action), die durch aktives Tun verwirklicht werden (committed actively).

Stets spricht der Staat ein Verbot (prohibition) aus. Dieses Verbot wird in einer Strafvorschrift (criminal statute) niedergelegt. Wird gegen dieses Verbot verstoßen (to violate a prohibition), droht eine Strafe (punishment).

Ein Beispiel: Das Verbot “Du sollst nicht töten” (You must not kill) ist allgemein anerkannt. Das Verbot ist in § 212 StGB niedergelegt. Missachtet jemand dieses Verbot (to disregard a prohibition), z.B. indem er einen anderen ersticht, wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Gegen das oben genannte Verbot “Du sollst nicht töten” kann man übrigens nicht nur durch aktives Tun (Begehungsdelikte s.o.), sondern auch durch Unterlassen verstoßen. Das sind die Fälle der sog. unechten Unterlassungsdelikte (non-genuine criminal offences by omission, § 13 StGB. Die englische Entsprechung kann man sich schon einmal merken. Genauer betrachten wir diese Deliktsgruppe beim nächsten Mal.

neue Wörter:

Begehungdelikte – criminal offences by action
eine Straftat durch aktives Tun begehen – to commit a criminal offence actively
Verbot – prohibition
Strafvorschrift – criminal statute
gegen Verbot verstoßen – to violate a prohibition
Strafe – punishment
Du sollst nicht töten – You must not kill
ein Verbot misachten – to disregard a prohibition
unechte Unterlassungsdelikte – non-genuine criminal offences by omission