Verschlagwortet: Unfall

Gefährliches Fahrmanöver– Wann kann ein Tötungsvorsatz im Rahmen eines versuchten Totschlags angenommen werden?

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird gem. § 212 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Hierbei ist im Rahmen des subjektiven Tatbestands ein Tötungsvorsatz erforderlich, wobei ein bedingter Vorsatz ausreicht. In rechtswissenschaftlichen Strafrechtsklausuren begegnet einem häufig die Problematik der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit, so dass es essentiell ist, sich damit auseinanderzusetzen. In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2021 (4 StR 312/20) musste sich der Bundesgerichtshof damit befassen, wann bei einem gefährlichen Fahrmanöver eines Autofahrers ein bedingter Tötungsvorsatz angenommen werden kann. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Fall fuhr...

Wann wird ein Versicherungsbetrug zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

Wer vorhat, vorsätzlich einen vollendeten Auffahrunfall zu verursachen, um sich durch die Versicherungsleistungen eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Vorteil zu verschaffen, sollte aufmerksam mitlesen. Denn der klassische Fall des Versicherungsbetrugs durch das absichtliche Herbeiführen eines Auffahrunfalls kann unter Umständen auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Doch nicht gleich jeder absichtliche Auffahrunfall reicht für die Annahme einer konkreten Gefahr von Leib oder Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert aus. Die Frage danach, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom vom 25. April 2012 – 4 StR 667/11 behandelt. Dort hatte nämlich der Beschuldigte sein...

Keine Unfallflucht bei Verzicht auf das Herbeirufen der Polizei

Eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon kracht`s – ein Unfall im Straßenverkehr, der eigentlich keine strafrechtliche Relevanz hätte, wenn nicht die Unfallflucht im Strafgesetzbuch geregelt wäre. Es stellt sich also die Frage, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat, um kein Ermittlungsverfahren zu riskieren. Muss man seine Personalien angeben und die Polizei rufen? Und zu welchem Zeitpunkt kann man sich dann eigentlich (straflos) vom Unfallort entfernen? Das sind Fragen, die anscheinend auch unter den Gerichten nicht immer eindeutig sind. Eine Entscheidung, die auf diese Fragen hilfreiche Antworten gibt, hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit seinem Beschluss vom...

Straßenverkehrsdelikte: Kein öffentlicher Straßenverkehr bei einem Betriebsgelände, das allein dem Warenverkehr dient

Die Straßenverkehrsdelikte, wie etwa der gefährliche Eingriff (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und die Unfallflucht (§ 142 StGB), haben eines gemeinsam: sie setzen ein Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr voraus. Was zum Straßenverkehr gehört, ist ja allseits bekannt – wie man zumindest als Laie meinen würde. Aber in der Rechtsprechung gibt es immer wieder Entscheidungen, in denen der Begriff des Straßenverkehrs im Mittelpunkt steht, was ein aktueller Beschluss des Landgerichts (LG) Arnsberg vom 25. Oktober 2016 – 2 Qs 71/16 – zeigt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142...

Alkohol als Lebensretter

Nach einer amerikanischen Studie soll Alkohol bei Unfällen im Straßenverkehr die Überlebenswahrscheinlichkeit erhöhen. Auf der einen Seite ist die Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar, auf der anderen Seite hilft Alkhol anscheinend wie ein Airbag. Man muss sich als Autofahrer nun entscheiden, ob man die Unfallwahrscheinlichkeit durch Alkohol erhöhen, dann aber die Folgen minimieren oder die Unfallwahrscheinlichkeit reduzieren dafür etwaige Folgen aber verschlimmern möchte. Der Beifahrer sollte aber wenigstens vor Fahrtantritt sich immer einen kleinen Schluck genehmigen. Nachzulesen ist der Artikel hier. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Anwalt aus Berlin

Stand der Fahrer unter Alkohleinfluss?

So lautet eine der zahlreichen Fragen auf dem Zusatzfragebogen zur schriftlichen Zeugenaussage bei Fahrerflucht. Diesen Fragebogen bekommen mögliche Tatzeugen nach einem Unfall von der Polizei übersandt, wenn sich einer der Unfallbeteiligten vom Unfallort entfernt hat. Die Beantwortung dieser Frage löst bei mir immer ein Schmunzeln aus. In der mir gerade zur Bearbeitung vorliegenden Akte hat der auf dem Balkon stehende Zeuge angegeben: War vom Balkon ganz schlecht zu erkennen. Da bin ich ein wenig erleichtert! Rechtsanwalt Dietrich, Berlin