Verschlagwortet: StVG

Neues zur Handynutzung am Steuer

Wer sein Mobiltelefon am Steuer nutzt, muss sich mittlerweile auf ein Bußgeld in Höhe von 60 € und einen Punkt in Flensburg gefasst machen. Dies gilt selbstverständlich nicht mehr nur für Personen, die am Steuer telefonieren. Im Zeitalter der Smartphones, die wahre Alleskönner sind, muss sich die Rechtsprechung immer wieder neuen Fallkonstellationen annehmen. In den letzten Tagen wurden zwei Entscheidungen veröffentlicht, die das Thema Handynutzung am Steuer aufgreifen und deshalb für jeden Kraftfahrzeugführer mit Mobiltelefon interessant sein dürften. Handynutzung als Ordnungswidrigkeit Im Fall der Handynutzung ist § 23 Abs. 1a StVO einschlägig. Nach diesem handelt gem. § 49 StVO ordnungswidrig, ...

Mal wieder den Kilometerzähler frisiert?

Die Zahl der zurückgelegten Kilometer ist wohl – neben dem Baujahr – das wertbestimmende Merkmal eines PKW. Anders als das Baujahr sollte der Kilometerwert möglichst niedrig sein, wenn man den liebgewonnenen Gebrauchten noch zu einem nennenswerten Preis weiterverkaufen möchte. Was aber tun, wenn der Zähler die magischen 100.000 längst überschritten hat? Frühere mechanische Wegstreckenzähler verlangten dem Kfz-Laien einiges ab, wollte er die Zahlen zurückdrehen. Heutige digitale Anzeigen lassen sich mit der entsprechenden Software binnen Sekunden auf einen ansprechenden Wert ändern. Legal ist das freilich nicht. Doch nach welcher Norm macht sich der Autotuner eigentlich strafbar? Und wie kommt man aus...