Verschlagwortet: Sterbehilfe

Arzt unterstützt Patientin beim Suizid – straflose Teilnahme oder strafbare Tötung?

Die Abgrenzung der straflosen Teilnahme an einem freiverantwortlichen Suizid von der strafbaren Tötung einer anderen Person wird in Klausuren regelmäßig abgefragt. In seiner aktuellen Entscheidung vom 03. Juli 2019 (5 StR 393/18) hat der Bundesgerichtshof nun seine Rechtsprechung zur Tötung auf Verlangen durch das Unterlassen von Rettungsbemühungen geändert, nachdem er sich mit der Frage befassen musste, ob das Mitwirken eines Arztes an dem freiverantwortlichen Suizid seiner Patientin lediglich eine straflose Teilnahme oder aber eine strafbare Tötung in mittelbarer Täterschaft, bei der das Werkzeug das Opfer selbst ist, bzw. eine Tötung durch Unterlassen darstellt. Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde,...

Stirb (jetzt nicht mehr) langsam!

Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Studentin der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin Grundsätzlich stellt jede Lebensverkürzung eines anderen ein strafbares Unrecht gemäß §§ 211 ff. StGB dar, wofür die Freiheitsstrafe mindestens fünf Jahre beträgt. Falls die Lebensverkürzung infolge eines ausdrücklichen und ernstlichen Verlangen des Getöteten zur Tötung veranlasst wurde, greift die Privilegierungsvorschrift des § 216 StGB ein, nach welcher auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen ist. Aufgrund der medizinischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte besteht jedoch die Möglichkeit, das Leben unheilbar kranker und schwer leidender Menschen zu verlängern. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit...