Abgebrochene und fortwirkende Kausalität im „Scheunenmord-Fall“

Die Aufhebung des Urteils im „Scheunenmord-Fall“ durch den Bundesgerichtshof (BGH) war vielfach Gegenstand der Berichterstattung. Das mag an dem durchaus grausigen Geschehen liegen, das sich im Außenbereich von Büren nach Feststellungen des Landgerichts Paderborn wie folgt zugetragen hat: Der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte schlug seinen zwei Jahre jüngeren Freund unvermittelt mehrfach von hinten mit einer Metallstange auf den Kopf, wodurch dieser derart verletzt wurde, dass er aufgrund der Schläge alsbald verstorben wäre. Der Angeklagte, der bereits davon ausging, seinen Freund getötet zu haben, verließ zunächst den Tatort. In der Absicht, die Polizei anzurufen und dieser vorzutäuschen, seinen Freund gerade tot...