Erteilung eines Fahrverbots auch bei mehreren einfachen Verkehrsverstößen möglich

Höchstwahrscheinlich hat fast jeder Autofahrer die Straßenverkehrsregeln schon einmal wissentlich oder aus Versehen missachtet. Ob zu schnelles Fahren, Fahren über eine rote Ampel oder Telefonieren am Steuer – bei all diesen Ordnungswidrigkeiten muss ein Bußgeld bezahlt werden. Neben Punkten in Flensburg drohen aber in der Regel keine weiteren Konsequenzen. Lediglich in Fällen, in denen ein besonders gefährlicher und grober Verkehrsverstoß vorliegt, kann neben der Geldbuße unter den Voraussetzungen des § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Fahrverbot erteilt werden. Das Fahrverbot hat zur Folge, dass der Führerschein abgegeben werden muss und der Betroffene in dem angeordneten Zeitraum kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr...