Verschlagwortet: Rechtsmittel

Die Qual der Rechtsmittelwahl

An der Richtigkeit des einen oder anderen Strafurteils kann man freilich zweifeln. Deshalb sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit vor, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Dazu zählen die Berufung und die Revision. Die Berufung führt im Ergebnis zu einer vollständigen Überprüfung des Urteils, die Revision nur zu einer Überprüfung auf Rechtsfehler. Weil aber von einem Angeklagten ohne juristische Fachkenntnisse nicht erwartet werden kann, dass er mit den Unterschieden von Berufung und Revision vertraut ist, besagt § 300 StPO klar und deutlich: „Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.“ Die Nichtbezeichnung des Rechtsmittels wurde nun aber einer Anwältin zum mehr oder...

„Dann gehen wir eben in Berufung!“ – Die Rechtsmittel im Strafverfahren Teil 1

Es soll vorkommen, dass Richter Fehler machen. Und weil Richter auch nur Menschen und daher mit einer zutiefst menschlichen Einsichtsfähigkeit in ihre Fehler ausgestattet sind, enthält die Strafprozessordnung Mechanismen, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren: Die Rechtsbehelfe. In der Strafprozessordnung und dem OWiG finden wir insgesamt 8 Rechtsbehelfe, davon 3 Rechtmittel und 5 sonstige Rechtsbehelfe. Diese Beitragsreihe soll einen Überblick über diese 8 Möglichkeiten der Korrektur fehlerhaft getroffener Entscheidungen geben. Die drei Rechtsmittel sind: Die Beschwerde nach §§ 304 ff StPO dazu zählen die einfache Beschwerde, § 304 StPO, die sofortige Beschwerde, § 311 StPO und die weitere Beschwerde nach § 310...