Posts Tagged ‘ Polizei

Ruhestörung durch Polizei

Da habe ich mich doch auf einen ruhigen Freitagabend in der Kanzlei gefreut. Wie aber häufig hier in Berlin Kreuzberg wird die Ruhe durch die Berliner Polizei gestört.

Berliner Polizei

Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin

Die Warteschleife beim Notruf

Jeder der schon einmal den Notruf der Polizei in Berlin gewählt hat, wird sich gefragt haben, ob eine Warteschleife von mehreren Minuten Länge wirklich angebracht ist.Nachfolgender Text eines mir unbekannten Autors wurde mir per Mail geschickt und soll dem Rest der Welt nicht vorenthalten werden:

Auch die Polizei muss sparen
Oder
Hilfe bis zum letzten Freizeichen

Auch die Polizei muss sparsam mit dem Geld umgehen und will doch besten Service bieten. Deshalb wird jetzt der Notruf 110 auf eine automatische Ansage umgestellt, statt wie bisher nur das Freizeichen ertönen zu lassen. Noch meldet sich dann anschließend der nächste freie Polizeibeamte.
Doch die Erfahrungen mit anderen sogenannten Hotlines zeigen, dass das Rationalisierungspotenzial groß ist und vieles ohne menschliches Eingreifen per Computer geregelt werden kann. Lesen sie hier das Protokoll eines Notrufs, den die Polizei mit Erfolg automatisch bearbeitet hat. Anlass: Der Anrufer hat nachts in seinem Haus einen bewaffneten Einbrecher bemerkt und wählt 110.
Polizei: Dies ist das automatische Notrufbearbeitungssystem Ihrer Polizei. Bitte drücken Sie die 1, wenn sie Opfer oder Zeuge einer kriminellen Handlung…
Anrufer (drückt die 1).
Polizei: Wenn Sie einen Diebstahl melden wollen, drücken Sie bitte die 1. Für eine Körperverletzung drücken Sie die 2. Wollen Sie einen Raubüberfall oder Einbruch melden, wählen Sie die 3. Für einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden oder anderer Bagatellen wählen Sie irgendeine andere Nummer.
Anrufer: (drückt die 3.)
Polizei: Wenn die Täter bereits entkommen sind, sagen Sie „weg“. Werden Sie unmittelbar bedroht, sagen Sie „Hilfe“.
Anrufer: Hilfe!
Polizei: Ich habe sie nicht verstanden. Bitte wiederholen Sie Ihre Ansage.
Anrufer: (Hiiiiiiilfe!)
Polizei: Vielen Dank. Wenn der Täter unbewaffnet ist, sagen Sie „unbewaffnet“. Droht der mit einem Schlagwerkzeug, sagen Sie „Keule“. Bei einem unmittelbaren Angriff mit einer Schusswaffe sagen Sie „Schusswaffe“.
Anrufer: Schusswaffe!
Polizei: Ist Waffe ungeladen, sagen Sie „ungeladen“. Ist die Waffe geladen und scharf, sagen Sie „Scharf“.
Anrufer: Woher soll ich das wissen?
Polizei: Ich habe Sie nicht verstanden.
Anrufer: (brüllt): Scharf!!!!!!
Polizei: Gelingt es Ihnen nicht, den Angreifer zu entwaffnen, drücken Sie die 1. Gelingt es
Ihnen, den Angreifer zu entwaffnen, drücken Sie den Abzug.
Anrufer: (überwältigt den Einbrecher, drückt ab, es knallt).
Polizei: Vielen Dank, dass Sie die 110 gewählt haben. Für die Entsorgung der Leiche wählen Sie bitte die 112 oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker (Freizeichen).
Man kann nicht sicher sein, ob das, auch für die Zukunft, nur ein Witz ist. Fakt ist, dass in Berlin eine Hotline bei der Polizei getestet werden soll.

Ich hoffe, der Autor hat übertrieben und es handelt sich nicht um einen Erfahrungsbericht :-)

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin-Kreuzberg

www.verteidiger-berlin.info

Wenn Polizisten lügen

Jeder Strafverteidiger kennt das Problem von Polizeizeugen. Diese schildern gelegentlich einen Sachverhalt, der offenkundig im Widerspruch mit den glaubhaften Einlassungen des Mandanten steht. Als Verteidiger weiß man, dass es in dieser Situation schwierig wird, das Gericht von der Einlassung des Mandanten zu überzeugen.

Ein Verteidigerkollege hatte gestern Glück. In der Verhandlung beschrieb der Polizeibeamte detailreich, wie er den Mandanten des Verteidigerkollegen nach einem angeblichen Handel mit Betäubungsmitteln verfolgte.

Nach der Aussage handelte es sich um den perfekten Zeugen, denn – und dies bekommt man immer wieder zu hören – der Polizeibeamte habe ja kein Interesse am Ausgang des Verfahrens.

Was der Polizeibeamte nicht wusste, war, dass dem Gericht Videoaufnahmen der Örtlichkeiten zur Verfügung standen. Als man sich nach der Aussage des Polizeibeamten das Video ansah, waren die vom Polizeibeamten beschriebenen Handlungen nicht wahrnehmbar. Der Mandant des Rechtsanwaltskollegen musste deshalb freigesprochen werden. Ohne die Videoaufzeichnung wäre er sicher mit der oben aufgeführten Begründung verurteilt worden.

Manchmal wünscht man sich als Rechtsanwalt ja ein wenig mehr Videoüberwachung.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

www.rechtsanwalt-haftbefehl.de

strukturelles Problem bei deutschen Polizei

Amnesty International sieht laut einer am 08. Juli 2010 veröffentlichten Studie in Deutschland kein generelles Gewaltproblem bei der Polizei. Vielmehr seien es häufig strukturelle Problme, die die Aufklärung von Straftaten durch Polizeibeamte erschweren würden.
Über einen aktuellen Fall berichtet die Berliner Morgenpost am heutigen Tage.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Links.. polizeiliches Vertuschen in Dessau und anderswo

Auf Spiegel online zählt Dietmar Hipp zahlreiche Fälle auf, in denen Polizisten nicht gegen Kollegen aussagen wollten.

Die Erfolgsrate der Polizei bei internen Untersuchungen ist auffallend gering. So wurde allein im Jahr 2008 gegen Berliner Polizisten in 636 Fällen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, sechs beschuldigte Beamte wurden in einem Prozess freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer.

Ausgangspunkt ist der Fall des Dessauer Ouri Jallow, der mit gefesselten Armen und Beinen in einer Zelle im Keller des Polizeireviers Dessau auf einer Schaumstoffmatratz lag, als genau in dieser Zelle ein Feuer ausbrach. Aus bislang unbekannten Grund hatte sich die Matratze entzündet. Ouri Jallow starb, auch, weil der Dienstgruppenleiter nicht rechtzeitig das Feuer gelöscht hatte.

Zuletzt wurde der Dienstgruppenleiter und ein Kollege – angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt mit Todesfolge – vor dem Landgericht freigesprochen. Kein Kollege wollte gegen Sie belastend aussagen. Die Folge: Freispruch. Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff:

“Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts.”

Am Donnerstag wird sich der BGH mit diesem Fall befassen.

Ebenfalls zitiert bei RA Hoenig.