Strafbarkeit von Ping-Anrufen?

Es gibt immer wieder Begriffe, da fragt man sich zunächst, was das sein soll. Hierzu zählt auch der schöne Begriff Ping-Anruf. Hierunter versteht man insbesondere, dass Person 1 eine andere Person, Person 2, anwählt und nach einmaligen Klingeln unter Übersendung einer kostenpflichtigen Telefonnummer wieder auflegt. Person 1 hofft dann, dass Person 2 die hinterlassene Nummer zurückruft und damit Person 2 die Telefongebühren der kostenpflichtigen Nummer zu tragen hat. Die Gebühren fallen dann anteilig Person 1 zu. Fraglich ist, ob dieses zwar verwerfliche Verhalten von Person 1 auch strafbar ist. In Betracht kommt eine Betrug gem. § 263 StGB. Erste Voraussetzung...