Verschlagwortet: OLG Oldenburg

Neues zur Handynutzung am Steuer

Wer sein Mobiltelefon am Steuer nutzt, muss sich mittlerweile auf ein Bußgeld in Höhe von 60 € und einen Punkt in Flensburg gefasst machen. Dies gilt selbstverständlich nicht mehr nur für Personen, die am Steuer telefonieren. Im Zeitalter der Smartphones, die wahre Alleskönner sind, muss sich die Rechtsprechung immer wieder neuen Fallkonstellationen annehmen. In den letzten Tagen wurden zwei Entscheidungen veröffentlicht, die das Thema Handynutzung am Steuer aufgreifen und deshalb für jeden Kraftfahrzeugführer mit Mobiltelefon interessant sein dürften. Handynutzung als Ordnungswidrigkeit Im Fall der Handynutzung ist § 23 Abs. 1a StVO einschlägig. Nach diesem handelt gem. § 49 StVO ordnungswidrig, ...

Kutschfahrt in die absolute Fahruntüchtigkeit

Bald ist es wieder soweit. Der Sommer naht und mit den ersten Sonnenstrahlen und warmen Temperaturen werden in deutschen Großstädten auch wieder Pferdekutschen zu sehen sein, mit denen Touristen und Einheimische durch die Stadt kutschiert werden. Dass ein Kutscher nicht völlig betrunken auf seinem Fahrgefährt sitzen sollte, versteht sich von selbst. Welche Grenzwerte jedoch beim Alkoholkonsum gelten, war bisher ungeklärt. Dies hat sich nun geändert. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit seinem Urteil vom 25.02.2014 – 1 Ss 204/13 entschieden, dass auch für Kutscher der Grenzwert von 1,1 ‰ im Straßenverkehr gilt. Anlass dieser Entscheidung war die Kutschfahrt eines Mannes, der...