Linktipp: Lernbare Defintionen für alle Lebenslagen

Wir wissen, dass ihr euch jede Woche über frische Definitionen und Erläuterungen freut. Wir wissen aber auch, dass es noch eine Welt außerhalb des Strafrechts gibt. Genau genommen sogar zwei Welten. Die Seite iurastudent.de (mit snobistischem „i“ am Wortanfang) hat einen dicken Stapel Definitionen zusammengetragen und im Gegensatz zu Konkurrenzangeboten darauf geachtet, dass fast alle (auswendig)lernbar, das heißt in erster Linie kurz sind. Definitionen für das Strafrecht Definitionen für das Öffentliche Recht Defintionen für das Zivilrecht Gerade im Strafrecht kann man natürlich darüber reden, ob eine alphabetische Auflistung tatsächlich Sinn ergibt. Die meisten dürften sich wohl eher von Vorschrift zu...