Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wenn er wieder nicht die Wahrheit spricht…

Ein Gastbeitrag von Karolina Ewert* Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Lehrerin K zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft nach einer Falschbelastung eines Kollegen wegen Vergewaltigung gem. §§ 239 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB (LG Darmstadt, Urteil vom 13. September 2013 – 15 KLs 331 Js 7379/08). Mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 – 2 StR 62/14 – verwarf nun der BGH die von der Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet und bestätigte deren Verurteilung. Das Landgericht Darmstadt verurteilte am 1. Juli 2002 den Lehrer A...