Probleme der finalen Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raubtatbestand

(Meinungsstand und aktuelle Rechtsprechung – Beschluss des BGH vom 25.09.2012 – 2 StR 340/12) Wegen Raubes nach § 249 StGB macht sich strafbar, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen. Der für den Raub erforderliche Finalzusammenhang Ein zentrales Merkmal im Rahmen der Prüfung des Raubtatbestandes ist die Erforderlichkeit eines sog. Finalzusammenhangs. Der Täter muss das Nötigungsmittel (Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben) demnach anwenden, um...