Alter schützt vor Strafe nicht – Rentnerin muss wegen Diebstahls ins Gefängnis

Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeine muss eine Rentnerin wegen Diebstahls für 17 Monate in Gefängnis. Die alte Dame hatte sich im Verfahren vor dem Schöffengericht auf Kleptomanie berufen, doch wurde ihr vom Gericht nicht gefolgt. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin