Verschlagwortet: Kinderpornographie

Entschärfung des Kinderpornografie-Gesetzes (§ 184b StGB) – warum die Justiz nun doch zurückrudert

Erst 2021 sind einige Regelungen des Sexualstrafrechts verschärft worden. Hintergrund war das Bekanntwerden einer Reihe von tragischen Kindesmissbrauchsfällen, die die große Koalition aus SPD und Union zum Anlass genommen hatten, verschiedene Straftatbeständen des 13. Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB), den Abschnitt über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu verschärfen. Im Rahmen dieser Verschärfung ist beispielsweise die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB zum Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hochgestuft worden. Diese Verschärfung des Strafgesetzbuches ist bereits vor der Umsetzung von vielen Seiten heftig kritisiert worden. So haben sich nicht nur Strafverteidiger, sondern auch...

14- Jährige bieten eigenes pornographisches Material an

Oftmals sind es Erwachsene, die im Internet gezielt nach kinderpornographischem Material suchen und sich ggf. auch wegen Besitzes von Kinderpornographie strafbar machen. Im Münchner Tatort vom 28. Dezember 2014 waren es jedoch Kinder, die gezielt im Internet solches Material angeboten haben. Die minderjährigen Schüler Tim, Florian und Hanna haben scheinbar einen Weg gefunden, das schnelle Geld zu machen. Auf eigenen Internetseiten bieten sie Bilder und Videos zum Verkauf an, auf denen sie selbst leicht bekleidet oder gar nackt zu sehen sind. Auch ein Videochat ist möglich. Schenkt man dem Teenager über das Internet Dinge von dessen Wunschliste, darf man ihm...

Der Begriff des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften

Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des Öffentlichmachens erläutert haben, wollen wir uns heute den des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften genauer anschauen. Nach § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht. Definition: Kinderpornografische Schriften werden öffentlich zugänglich gemacht, wenn sie einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten und daher unkontrollierbaren Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, ohne...

Kinderpornografie und der Fall Edathy

Die letzten Wochen war das Interesse am Fall Edathy ein wenig zum Erliegen gekommen. Gegen Edathy wird wegen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt. Nun liegt offenbar der Abschlussbericht des LKA Niedersachsens vor. Wer an einer Chronologie des Verfahrens interessiert ist, kann diese auf der Seite des ndr nachlesen. Juristisch bleibt das Verfahren interessant, da voraussichtlich zu klären sein wird, ob ein – jedenfalls zurzeit noch – nicht strafbares Verhalten (Besitz von Nacktbildern) bereits strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen können. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften gegen Sebastian Edathy

Anlässlich der aktuellen medialen Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige Mitglied im Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion, des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sowie Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, möchten wir auf eine Website verweisen, die wir selbst vor einiger Zeit online gestellt haben, um über den Tatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu informieren. http://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de

Populär in den Blogs – Februar 2014 I

Über den Sinn und Unsinn von Regeln: Halten Sie sich an die Regeln, Herr Verteidiger Wann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angezeigt? Im Ausnahmefall: Vorsicht mit Dienstaufsichtsbeschwerden Von Möpsen und Eiern: Der Unterschied zwischen Alice Schwarzer und Uli Hoeneß? Höher Schneller Weiter: Befangenheitsantrag in Weltrekordzeit Wenn der Zeuge gesteht: Geständnis? Nein Danke! Wenn man die Kündigung vergessen hat: Kinderpornographie – ein klarer Fall