Verschlagwortet: heimlich

Liegt eine heimtückische Tötung nur bei „heimlichem“ Vorgehen vor?

Eine heimtückische Tötung nach § 211 Abs. 2 StGB liegt dann vor, wenn der Täter in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Hierbei ist wesentlich, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet – also arglos ist – in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren. Im Rahmen einer heimtückischen Tötung erfordert das heimtückische Handeln kein „heimliches“ Vorgehen. Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr...

Strafbarkeit heimlicher Filmaufnahmen – die Norm der verbotenen Sexfilme

Das heimliche Aufzeichnen einer anderen Person in intimen Situationen gilt schon lange nicht mehr nur als Unsitte, sondern findet sich seit 2004 in einem eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) wieder. Seitdem müssen sich die Macher von heimlichen Sexfilmen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nicht nur dem Zivilrichter, sondern auch dem Strafrichter stellen, der eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängen kann. Natürlich hat es zu § 201a StGB seit seinem Inkrafttreten eine Reihe von interessanten Entscheidungen gegeben. Vor allem aber zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH), deren rechtliche Aspekte wir hier kurz darstellen wollen, haben in den letzten...