Statt 1 Jahr Zuchthaus – 300 Mark Geldstrafe (Heute vor 87 Jahren in der Zeitung)

Auch vor 87 Jahren konnten Strafverfahren bereits ein erfreuliches Ende finden: Statt 1 Jahr Zuchthaus – 300 Mark Geldstrafe Eine erfolgreiche Revision beim Reichsgericht Der Oberpostschaffner R. war vom Großen Schöffengericht Charlottenburg wegen gewinnsüchtiger Aktenvernichtung zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt worden. Er hatte von alten Paketadressen entwertete Freimarken abgelöst und auf neue Paketadressen geklebt. Die alten Stempel hatte er durch neue überklebt. Im ganzen handelte es sich um 14 Fälle, die einen Betrag von etwa 14 Mark ausmachten. Die auf diese Weise erlangten Beträge hatte R. nicht für persönliche Bedürfnisse verwendet, sondern zur Deckung von Fehlbeträgen, die in seiner Portokasse...