Die WM ist vorbei – das Strafrecht bleibt: Das Verfolgen eines Geheimtipps bei einer Fußballwette – kein versuchter Betrug

Die gerade zu Ende gegangene Fußball-WM sorgte wieder einmal dafür, dass in Deutschland das Wettfieber ausbrach. Egal ob bei der Arbeit, bei einschlägigen Wettbörsen oder privat – überall wurde gewettet, wer denn nun die WM gewinnt. Ein Grund mehr, sich mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Sportwetten auseinanderzusetzen. Nach der bisherigen Rechtsprechung erklärt derjenige, der einen Wettvertrag abschließt, konkludent, dass er die der Wette zu Grunde liegende Begegnung nicht manipuliert hat. Hat der Wettende dies etwa durch die Bestechung von Spielern oder Schiedsrichtern doch getan, so begeht er einen Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB. Anders ist...