Achtung Autofahrer – Führerscheinentzug auch bei ständigem Falschparken

In dieser Woche hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis getroffen, die auch für unseren Strafrechtsblog interessant ist, weil sie die „bösen Verkehrssünder“ im Berliner Straßenverkehr betrifft. Denn das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2016 – 11 L 432.16 eine Entscheidung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) aufrechterhalten, nach der die Fahrerlaubnis auch schon bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden kann – ganz ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl. Der Betroffene hatte zwischen Januar 2014 und Januar 2016 insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen, davon 83 Parkverstöße. Nachdem der Betroffene der Aufforderung des LABO, ein...