BahnCard 100 – Kann eine Urkundenfälschung vorliegen?

Als Urkunde bekannt ist im Allgemeinen ein Schriftstück, das jemandem eine besondere Leistung bescheinigt. Oft sind Urkunden reich verziert und mit besonders schöner Handschrift geschrieben. Urkunden werden den Siegern bei Sportwettkämpfen überreicht oder auch Bundesrichtern bei ihrer Ernennung. Das Fälschen einer Urkunde wird gemäß § 267 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wegen Urkundenfälschung kann sich auch strafbar machen, wer eine BahnCard 100 selbst herstellt, um einen nicht unerheblichen Preisnachlass bei Fahrten mit der Deutschen Bahn zu erhalten. Denn obwohl die BahnCard 100 kein Schriftstück aus Papier ist und auch eher selten bei Sportwettkämpfen überreicht wird,...