Verschlagwortet: Diebstahl

Eine gutgemeinte richterliche Drohung geht nach hinten los

Diese Woche war ich in einer Verhandlung, in welcher ein geschätzter Richter fast über das Ziel hinausgeschossen ist. Meine Mandantin wurde bei einem Ladendiebstahl erwischt. Bei der Festnahme soll sie sich gewährt haben, wodurch das Handy eines Detektivs beschädigt worden sein soll. Bei der Durchsuchung meiner Mandantin wurde eine Nagelschere gefunden. Bereits im Ermittlungsverfahren regte ich trotz einer einschlägigen Vorstrafe eine Einstellung gem. § 153 a StPO gegen Geldzahlung an. Zunächst trug ich vor, dass es sich bei einer Nagelschere nicht um eine Waffe oder gefährlichen Gegenstand handeln würde und unsere Mandantin völlig vergessen hatte, die Nagelschere bei sich zu...

Vollendeter oder versuchter Diebstahl – Gewahrsamsbegründung im Selbstbedienungsladen

(Besprechung des Beschlusses vom BGH 2 StR 145/13 – 18. Juni 2013) Während des gesamten Studiums muss man sich als Student immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob ein Tatbestand vollendet oder doch lediglich versucht ist. Vor allem beim Diebstahl im Selbstbedienungsladen kann diese Frage zu Problemen führen. Ein hilfreiches Abgrenzungskriterium ist die Bildung einer Gewahrsamsenklave, deren Voraussetzungen nicht nur Studenten, sondern manchmal auch Gerichten Schwierigkeiten bereiten. So hatte auch das Landgericht Aachen zu vorschnell einen vollendeten Diebstahl angenommen und wurde nun kürzlich vom BGH korrigiert. In diesem Fall hatte der Angeklagte in einem Edeka-Markt 6 Flaschen Whiskey in zwei...

Der Begriff des Beisichführens

Diebstahl und Raub werden aufgrund einer erhöhten Gefährlichkeit der Tat schärfer bestraft, wenn zur Tatbegehung eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder sonst ein Werkzeug bzw. Mittel bei sich geführt wird. Da nicht immer eindeutig ist, wann dies der Fall ist, soll der Begriff heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein. § 244 Abs. 1 Nr.1 lit. a) und b) StGB lauten: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich...

Man soll den Tag nicht vor dem Abend schlecht machen!

Regelmäßig bekommt man als Verteidiger einen Schreck, wenn man auf einem übersandten Urteil den Vermerk vorfindet: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt In einem Verfahren wegen Ladendiebstahls hatte mein Mandant im Anschluss an den Diebstahl Gewalt angewendet. Deshalb wurde er durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen räuberischen Diebstahls angeklagt. In diesem Verfahren konnte ich darlegen, dass die Gewaltanwendung nicht dazu diente, sich den Besitz an der Ware zu erhalten. Auch sei eine Bewährungsstrafe trotz der bereits zahlreichen Vorverurteilungen und Hafterfahrungen ausnahmsweise gerechtfertigt. Das Gericht verurteilte deshalb meinen Mandanten lediglich wegen einfachen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe. Hiermit war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht einverstanden...

Der besonders schwere Fall des Diebstahls – die Gewerbsmäßigkeit

Ein Klassiker strafrechtlicher Klausuren ist der gewerbsmäßige Diebstahl, der auch in der Praxis eine bedeutende Rolle spielt und deshalb heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein soll. § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig stiehlt. Definition: Ein gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn der Täter sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufenden Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will, ohne dass er daraus ein kriminelles Gewerbe zu machen...

Die Wohnung beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Das heutige Thema der wöchentlichen Wiederholung ist der Wohnungseinbruchsdiebstahl. Aufgrund der mit dem Einbruch verbundenen Verletzung der Privatsphäre des Geschädigten handelt es sich um eine Diebstahlsqualifikation mit erhöhter Strafandrohung. Das Gesetz sieht für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Wohnungseinbruch wird im Gesetz gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB wie folgt bescchrieben: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug...

Kremiertes Zahngold als taugliches Diebstahlsobjekt?

(Beschluss des OLG Hamburgs vom 19.12.2011 – 2 Ws 123/11, gekürzt auf den Vorwurf des Diebstahls) Ein Gastbeitrag von Frau Vanessa Gölzer, Studentin aus Berlin Der Tod an sich ist schon für viele Leute ein beunruhigender Gedanke. Wer allerdings diesen Fall gelesen hat, der wird um einiges mehr beunruhigt sein und sich fragen, ob die Habgier mancher Menschen sogar bei Toten keine moralischen Grenzen kennt. Sachverhalt Der Angeklagte arbeitete für die Hamburger Friedhöfe und führte dort die Feuerbestattung von Leichnamen aus. Über einen Zeitraum von vier Jahren durchsuchte er nach Verbrennung der Leichen verbleibende Rückstände und nahm in diesem Zug...