Verschlagwortet: Bundesverfassungsgericht

Zur Zulässigkeit von Aufnahmen des Angeklagten vor der Hauptverhandlung

Der Prozess gegen den früheren Chef der Drogeriemarktkette Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts hat bisher große mediale Aufmerksamkeit erfahren. Wäre es nach der Presse gegangen, hätte sich der Angeklagte Anton Schlecker wohl vor einigen Verhandlungstagen im Gerichtssaal ablichten und filmen lassen müssen. Das Gericht hatte jedoch – vorbehaltlich einzeln zu beantragender Ausnahmen – die Anordnung erlassen, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur jeweils 10 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung am ersten Sitzungstag und vor Beginn der Urteilsverkündung zuzulassen. Mit dieser Anordnung musste sich kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinem Beschluss vom 17. August 2017 – 1 BvR 1741/17 im Eilverfahren...

Durchgeknallt und geisteskrank – Schmähungen und Meinungsfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht

Im Kampf um das Recht geht es nicht immer kuschelig zu – ganz im Gegenteil. Der Kampf ist oftmals lang, zäh, ungemütlich und nicht selten wird er persönlich. Diese Erfahrung musste auch eine Staatsanwältin in Berlin machen, die von einem Strafverteidiger als „durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche und geisteskranke Staatsanwältin“ bezeichnet wurde. Der Strafverteidiger äußerte sich in einem Telefongespräch mit einem Journalisten derart über die Staatsanwältin, die für seinen Mandanten zuvor einen Haftbefehl beantragt hatte. Der Fall ging nicht nur durch die Medien, sondern auch durch alle Instanzen und landete sogar beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das nun eine interessante und bedeutende Entscheidung...

Verteidigerpost darf bei beleidigendem Inhalt verwertet werden,

obwohl diese als Zufallsfund im Haftraum des Mandanten beschlagnahmt wurde. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses gewichtige Anhaltspunkte für eine (versuchte) Strafvereitelung des Rechtsanwaltes bestanden haben, die über den für den Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses erforderlichen Anfangsverdacht hinausgehen. So zumindest das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.05.10 – 2 BvR 141309 –. Da diese Schriftstücke verwertet werden durften, wurde der Rechtsanwalt im vorliegenden Verfahren wegen Beleidigung verurteilt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Urteile im Berliner Bankenverfahren aufgehoben

Laut Bericht der Berliner Zeitung wurden die Urteile gegen ehemalige Vorstände der Berliner Immobilien Bank Berlin Hyp durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Die Karlsruher Richter sahen keinen hinreichenden Nachweis, dass der Bank durch das Verhalten der ehemaligen Vorstände wie z.b. dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Klaus Landowsky, ein Nachteil entstanden sei. Den Vorständen wurde Untreue gem. § 266 StGB vorgeworfen. § 266 StGB unterscheidet zwischen dem Missbrauchstatbestand und dem Treubruchtatbestand. In beiden Alternativen muss dem Inhaber des betreuten Vermögens ein Nachteil i.S. eines Vermögensschadens zugefügt worden sein. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Deshalb muss nun eine andere Strafkammer...

Strafrechtsreport: Postkontrolle beim Strafverteidiger/Rechtsanwalt

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss vom 13. Oktober 2009 – 2 BvR 256/09 – darüber zu befinden, welche Schriftstücke ein Verteidiger seinem Mandanten in der Justizvollzugsanstalt übergeben darf. Dem lag zu Grunde, dass gegen einen Rechtsanwalt gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, weil er ohne Genehmigung der Postkontrolle seinem Mandanten, welchen er als Verteidiger in einem Strafverfahren und als Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren betreute, in der Justizvollzugsanstalt einen Entwurf eines Scheidungsvertrages des gegnerischen Rechtsanwaltes übergeben hatte. Da die freie Berufsausübung durch § 115 OWig beeinträchtigt sein könnte, erhob der Rechtsanwalt Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht...

Bundesverfassungsgericht: Schmerzensgeld bei Polizeischikane

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei einer als rechtswidrig festgestellten freiheitsentziehenden Maßnahme die Versagung eines Amtshaftungsanspruchs (hier: Zahlung von Schmerzensgeld) eine Verletzung der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellen kann. Voraussetzung für den Anspruch auf Schmerzensgeld ist, dass die Verletzung der immateriellen Persönlichkeitsbestandteile hinreichend schwer ist (Umstände des Gewahrsamsvollzugs, Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Maßnahme) und andere Genugtuungsmöglichkeiten fehlen Die Beschwerdeführer hatten bereits im Jahr 2001 eine Castor-Demonstration beobachten wollen. Dazu saßen sie 3 km entfernt von den Bahnschienen in ihrem Auto. Beide Beschwerdeführer wurden...